Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf der von haurand.com
betriebenen Webseite aachenerkinder.de im Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die Preisliste von aachenerkinder.de. - Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel
aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder animierten Bildern (u.a.
Banner),
• aus einer Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber
genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des
Auftraggebers liegen (z.B. Link).
• bestimmte Veranstaltungstermine, die farblich und gestalterisch hervorgehoben
sind, sogenannte Premium-Veranstaltungen. Beachte: nicht alle hervorgehobenen
Veranstaltungstermine sind bezahlte Werbung. Es steht der Redaktion frei,
bestimmte redaktionelle Angebote kostenlos hervorzuheben.
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als
Werbung deutlich kenntlich gemacht. - Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag
grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags
zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der
Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein
Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich
benannt werden. aachenerkinder.de ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen
Mandatsnachweis zu verlangen. - Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ordnungsgemäße Werbemittel rechtzeitig vor
Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Formate und technischen Vorgaben sind im Werbevertrag
aufgeführt.
(2) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen
des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. - Ablehnungsbefugnis
(1) aachenerkinder.de behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde
• deren Veröffentlichung für aachenerkinder.de wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann aachenerkinder.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel
zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des
Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch
einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. - Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt aachenerkinder.de im Rahmen des
Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher
Bestimmungen entstehen können. Ferner wird aachenerkinder.de von den Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
aachenerkinder.de nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt aachenerkinder.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in
Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und
Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren
sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. - Gewährleistung von aachenerkinder.de
(1) aachenerkinder.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine
dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des
Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die
Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der
Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware
(z.B. Browser) oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies
(Zwischenspeichern) oder
• durch einen Ausfall der Webseite aachenerkinder.de, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall der Webseite aachenerkinder.de über einen erheblichen Zeitraum (mehr
als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt
die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
(2) Sind etwaige Mängel beim Werbemittel nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei
ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in
wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der
nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. - Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die aachenerkinder.de nicht zu
vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere
wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,
Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern),
Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die
Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt - Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit von aachenerkinder.de. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte
Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die
Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf
den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. - Preisliste
Die Preisliste kann jederzeit per E-Mail angefordert werden. Für von aachenerkinder.de
bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nicht wirksam. Es gelten die vertraglich
vereinbarten Preise. - Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet.
aachenerkinder.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den
Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. - Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. - Informationspflichten von aachenerkinder.de
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es aachenerkinder.de, innerhalb von zehn
Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine
zusammenhängende Stunde überschreitet zum Abruf bereitzuhalten. - Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen abgewickelt. - Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz Aachen.
Gerichtsstand der Sitz Aachen. Es gilt deutsches Recht.
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