Freibad Eschweiler-Dürwiß ab 8.5.2023 geöffnet

Veränderte Öffnungszeiten der städtischen Dienststellen und des Freibades Dürwiß im Mai

10.5.2023: Aufgrund des am 17.05.2023 stattfindenden Belegschaftsausflug der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bleiben an diesem Tag die Dienststellen der Stadtverwaltung (einschließlich Stadtbücherei, Standesamt, Bürgerbüro, Villa Faensen/Haus der Begegnung) geschlossen.

Das Freibad Dürwiß ist ebenfalls am 17.05. und am 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) geschlossen. Am 19.05.2023 ist das Freibad von 6:00 – 20:00 Uhr geöffnet.

Die Einsichtnahme in laufende Bebauungsplanverfahren ist in der Zeit von 8:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 15:30 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 71-465) möglich.


Die Freibadsaison im Freibad Dürwiß startet am 08.05.2023

26.4.2023: Das städtische Bad in Eschweiler-Dürwiß steht der Öffentlichkeit wie folgt zur Verfügung:

  • Montag 08.00 – 18.00 Uhr,
  • Dienstag 06.00 – 18.00 Uhr,
  • Mittwoch 06.00 – 20.00 Uhr,
  • Donnerstag 06.00 – 18.00 Uhr,
  • Freitag 06.00 – 20.00 Uhr,
  • Samstag 08.00 – 20.00 Uhr,
  • Sonntag 08.00 – 20.00 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten der städtischen Dienststellen und des Freibades  Dürwiß im Mai und Juni

16.5.2022: Aufgrund des am 25.05.2022 stattfindenden Belegschaftsausflug der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bleiben an diesem Tag die Dienststellen der Stadtverwaltung (einschließlich Stadtbücherei, Standesamt, Bürgerbüro, Villa Faensen/Haus der Begegnung, VHS) und das Freibad Dürwiß geschlossen.
Am 26.05.2022 (Christi Himmelfahrt), 05.-06.06.2022 (Pfingsten) und am 16.06.2022 (Fronleichnam) ist das Freibad von 8:00 Uhr-20:00 Uhr geöffnet.


Eschweiler öffnet das Freibad Dürwiß am 25.04.2022

14.4.2022: Die Stadt Eschweiler öffnet das Freibad Dürwiß am 25.04.2022. Aufgrund der aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung ist eine Rückkehr in den Normalbetrieb möglich. Das Freibad öffnet für die Öffentlichkeit montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Eine Begrenzung auf eine bestimmte Personenanzahl erfolgt nicht mehr. Zudem ist eine vorherige Registrierung nicht mehr notwendig, sodass der Ticketverkauf nur noch während der Öffnungszeiten vor Ort möglich ist. Es gelten in der diesjährigen Freibadsaison die regulären Eintrittspreise gemäß dem bestehenden Tarifsystem. Eine Übersicht des Tarifsystems finden Sie auf www.eschweiler.de. Jahreskartenbesitzer müssen keine Eintrittskarte erwerben. In diesem Jahr ist auch der Erwerb einer Saisonkarte wieder möglich.


Liegewiese und Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche im Freibad Dürwiß können ab Sonntag wieder genutzt werden

4.6.2021: Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in der StädteRegion Aachen wird die StädteRegion Aachen mit Wirkung zum 06.06.2021 der Inzidenzstufe 2 zugeordnet. Hierdurch dürfen im Freibad Eschweiler auch wieder die Liegewiese, Wasserrutsche und alle sonstigen Freizeiteinrichtungen genutzt werden. Durch das größere Nutzungsangebot können ab Sonntag mehr Personen gleichzeitig ins Freibad. Insgesamt werden 250 Tickets pro Zeitfenster angeboten. Das Erfordernis eines Nachweises von Impfung, Genesung oder Negativtest bleibt weiterhin bestehen.

Die Stadt Eschweiler öffnet das Freibad Dürwiß am 01.06.2021.

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie gelten nach wie vor die Hygiene- und Verhaltensregeln aus der letztjährigen Freibadsaison. Seit Freitag, 28.05.2021, wird die StädteRegion Aachen der Inzidenzstufe 3 zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufung ist zunächst die Nutzung von nicht sportbezogener Infrastruktur, wie zum Beispiel von Liegewiesen, noch nicht zulässig.
Das Freibad öffnet demnach täglich innerhalb von vier Zeitfenstern, zu denen jeweils maximal 70 Personen Zutritt zum Bad haben.
Im Vorfeld müssen alle Badegäste entweder über die Internetseite www.eschweiler.de oder bei der Vorverkaufsstelle im Freibad Dürwiß eine Eintrittskarte erwerben. Die Vorverkaufszeiten im Freibad Dürwiß sind montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, sowie dienstags und donnerstags in der Zeit von 18:30 Uhr – 20:00 Uhr.

Freibad Eschweiler: Eintrittspreise

Eintrittspreise Online-Ticket:
Vollzahler: 2,50 € (zuzüglich Online- und Zahlungsabwicklungsgebühr in Höhe von 0,62 €)
Ermäßigter Eintritt: 1,50 € (zuzüglich Online- und Zahlungsabwicklungsgebühr in Höhe von 0,58 €)

Beim Kauf des Ticktets in der Vorverkaufsstelle des Freibades gelten folgende Eintrittspreise:
Vollzahler: 2,50 € (zuzüglich Zahlungsabwicklungsgebühr in Höhe von 0,50 €)
Ermäßigter Eintritt: 1,50 € (zuzüglich Zahlungsabwicklungsgebühr in Höhe von 0,50 €)

Die Eintrittskarte (Onlineticket) gewährt einen Zutritt innerhalb des gewählten Zeitfensters. Nach gewählter Bezahlung erhält man eine E-Mail (bzw. einen Ausdruck) mit der jeweiligen Eintrittskarte (QR-Code), die entweder z. B. auf dem Smartphone gespeichert oder vor Eintritt in das Freibad per Ausdruck vorgezeigt werden muss. Eine Erstattung der Onlineeintrittsgebühr bei Nichteintritt ist nicht möglich. Jahreskartenbesitzer müssen keine Eintrittskarte (Onlineticket) erwerben; für sie wird stets ein entsprechender Platz freigehalten, sodass ein Eintritt jederzeit (innerhalb der Zeitfenster) möglich ist.

Voraussetzungen für den Zutritt

Der Zutritt zum Freibad kann nur erfolgen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Nachweis über vollständigen Impfschutz (ab 14. Tag nach der 2. Impfung) in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument + Online-Ticket oder Jahreskarten-Inhaber-Ausweis
  • Nachweis des Gesundheitsamtes über vollständige Genesung einer Covid-19 Erkrankung in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument + Online-Ticket oder Jahreskarten-Inhaber-Ausweis
  • Nachweis eines negativen Test-Ergebnisses einer offiziellen Test-Station (kein häuslicher Schnelltest), der nicht älter als 48 Stunden ist, in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument + Online-Ticket oder Jahreskarten-Inhaber-Ausweis

Das Freibad wird, wie bereits im letzten Jahr, innerhalb von folgenden Besucher-Zeitfenstern für die Öffentlichkeit öffnen:

Montag – Freitag                    
1. Zeitfenster:  06:00 Uhr bis 08:00 Uhr            
2. Zeitfenster:  08:30 Uhr bis 11:30 Uhr            
3. Zeitfenster:  12:00 Uhr bis 15:00 Uhr            
4. Zeitfenster:  15:30 Uhr bis 18:30 Uhr            
(Zeitfenster: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr (Nutzungszeit nur für Vereine))

Samstag bis Sonntag und Feiertag
1. Zeitfenster:  06:00 Uhr bis 08:00 Uhr            
2. Zeitfenster:  08:30 Uhr bis 11:30 Uhr            
3. Zeitfenster:  12:00 Uhr bis 15:00 Uhr            
4. Zeitfenster:  15:30 Uhr bis 20:30 Uhr

In den Städtischen Bädern gilt ohnehin ein hoher Hygienestandard. Aufgrund der verschärften Corona-Hygieneregeln haben auch die Badegäste folgendes zu beachten:

  • Bitte kommen Sie nur zum Freibad, wenn Sie vorher eine Eintrittskarte erworben haben und einen der geforderten Nachweise (Impfung, Genesung oder Negativtest) vorlegen können.
  • Der Aufenthalt ist nur innerhalb des vorab gewählten Zeitfensters möglich. Anschließend ist das Freibad zu verlassen.
  • Im Eingangsbereich und im Gebäude herrscht eine Mundschutzpflicht (Abdeckung von Mund und Nase).
  • Desinfizieren Sie im Eingangsbereich und im Toilettenbereich ihre Hände.
  • Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen, Einzelkabinen stehen zur Verfügung.
  • Die Innenduschen dürfen nur kurz und mit begrenzter Personenzahl benutzt werden.
  • Im Umkleidebereich werden nur eingeschränkt Schließfächer zur Verfügung stehen.
  • In den Schwimmbereichen (Sportbecken) herrschen besondere Regeln, die vor Ort einsehbar sind.
  • Die Nutzung der Liegewiese, sowie alle sonstigen Einrichtungen, mit Ausnahme des Schwimmbeckens, sowie den Sanitäreinrichtungen ist untersagt.

Weitere Öffnungsschritte sind erst dann möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz der StädteRegion Aachen zwischen 35 und 50 (Inzidenzstufe 2) liegt. Hierfür muss diese Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb des Grenzwertes von 50 liegen.

Bei Zuordnung der StädteRegion Aachen in die Inzidenzstufe 2 ist die Öffnung von nicht sportbezogener Infrastruktur zulässig. Infolgedessen wird dann auch die Besucherkapazität auf insgesamt 250 Tickets pro Zeitfenster erhöht. Das Erfordernis eines Nachweises von Impfung, Genesung oder Negativtest bleibt weiterhin bestehen.


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Foto: Stadt Eschweiler


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