Silvester: Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt in Aachen
- Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt in Aachen.
- Silvesterfeuerwerk: Dringender Appell an die Menschen zu besonderer Vorsicht.
- Konfettibombe basteln.
28.12.2023: Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Bereits im Jahr 2010 kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.
INFO:
Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:
Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Den räumlichen Geltungsbereich kann man der beigefügten Karte entnehmen.
Silvesterfeuerwerk: Dringender Appell an die Menschen zu besonderer Vorsicht.
28.12.2023: Raketen und Knaller gehören für viele zu Silvester wie Raclette und Bleigießen. Die Feuerwerkskörper sind allerdings kein Spielzeug, sondern können zu Bränden und ernsthaften Verletzungen führen, so die Leiterin der Arbeitsgruppe Brandschutz der StädteRegion Aachen, Nicole Mahr. „In der Silvesternacht fahren die Feuerwehr und Rettungsdienste besonders viele Einsätze.“ Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst für die StädteRegion Aachen, Dr. Joachim Habers, ergänzt: „Natürlich ist ein Großteil der Einsätze in dieser Nacht auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen. Gerade vor dem Hintergrund der dann ohnehin schon hohen Belastung im Rettungsdienst und den Krankenhäusern, kann aber jede zusätzliche Verletzung durch Feuerwerkskörper zu weiteren Problemen in der Versorgung führen.“ Aus diesem Grund appellieren Habers und Mahr auch in diesem Jahr an die Menschen, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Vorsicht walten zu lassen.
Eine besondere Gefahr stellen selbstgebastelte, nicht geprüfte oder sogar illegal eingeführte Silvesterknaller dar. Hier kann es schnell zu Unfällen kommen, die beispielsweise starke Verbrennungen mit sich ziehen. Um Kinder zu schützen, sollten Erwachsene mit ihnen gezielt über die Gefahren reden. Durch umsichtiges Verhalten können schwere Verletzungen verhindert werden. Damit man sich selbst und andere nicht gefährdet, sollte man diese Tipps der Feuerwehr dringend beachten:
Feuerwerk
- Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in Kinderhände! Besonders Kinder sollte man außerdem vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern wie Knallfröschen und Kreiseln schützen.
- Gleiches gilt auch für Menschen, die unter Alkoholeinfluss stehen. Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug und sollten in keinem Fall von (stark) alkoholisierten Menschen gezündet werden!
- Wer sich mit Raketen und Co. eingedeckt hat, sollte das Material in einem sicheren geschlossenen Behälter aufbewahren. Feuerwerk sollte niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, aufbewahrt bzw. getragen werden.
- Klingt selbstverständlich, ist es aber nicht: Die Gebrauchshinweise der Hersteller sollten unbedingt beachtet werden. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen strengstens verboten.
- Feuerwerkskörper sollten nicht unkontrolliert aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werden.
- Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht nochmals angezündet werden.
- Feuerwerkskörper sollten nicht selbst hergestellt werden. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-Kennzeichnung) verfügen.
Raketen richtig starten
- Achtung: Niemals Raketen aus der Hand starten lassen! Feuerwerkskörper sollten immer nur von Boden aus angezündet werden. Sobald sie zündet muss man sich schnell entfernen.
- Raketen immer senkrecht starten! Das geht gut mit einer hohen Flasche, die fest in einem Flaschenkasten steht.
- Häuser und Wohnungen schützen
- Vor allem in der Silvesternacht gilt: Türen und Fenster schließen, sowie brennbare Objekte möglichst vom Balkon entfernen. So verhindert man Brände durch verirrte Raketen.
- Für spezielle Tischfeuerwerke immer eine feuerfeste Unterlage verwenden und brennbare Gegenstände fernhalten.
Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände generell verboten. Zudem sind in manchen Kommunen Sonderregelungen zu beachten, zum Beispiel in der Aachener Innenstadt. Wie in den letzten Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von mehr als einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings von der Stadt Aachen am 31.12.2023 bis zum 01.01.2024 per Allgemeinverfügung untersagt. Damit sollen historisch, religiöse und kulturell bedeutende Bauwerke geschützt werden, die durch das Silvesterfeuerwerk einer erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Eine Konfettibombe selber basteln
In dem folgenden Video wird gezeigt, wie man mit einfachen Mitteln eine Konfettibombe basteln kann. Ok, das Teil macht nicht so viel Krach, aber macht trotzdem viel Spaß:
Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
8.12.2022: Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Bereits vor zwölf Jahren kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.
Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31.Dezember 2022 0 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2022 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.
INFO:
Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:
Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Der räumliche Geltungsbereich kann der in der beigefügten Allgemeinverfügung enthaltenen Karte entnommen werden.
Silvester in der Corona-Pandemie: Verbot von Feuerwerk und Böllerverbot zur Vermeidung von Menschenansammlungen in Aachen
- In Aachen ist zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen untersagt.
- Alle Außendienstkräfte des Ordnungsamtes werden gemeinsam mit verstärkten Kräften der Polizei im Einsatz sein.
- Auch zu Silvester müssen die Corona-Regelungen eingehalten werden.
Silvester: Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt
28.12.2021: Erneut ist in Aachen zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerk auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen untersagt. Ebenfalls begleitet Corona ein zweites Mal den Jahreswechsel. Kontakte sollen auch in der Silvesternacht 2021/2022 weitestgehend vermieden werden. Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Verbot von Tanzveranstaltungen
Außerdem gilt weiterhin, auch für die Silvesternacht, das Verbot von Tanzveranstaltungen. Die Coronaschutzverordnung regelt ein Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken, ähnlichen Einrichtungen sowie vergleichbaren Veranstaltungen. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.
Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Im engen Schulterschluss werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsame Einsätze und Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Landesvorgaben drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder.
Die Polizei Aachen ist natürlich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch städteregionsweit mit starken Kräften im Einsatz. Typische Hotspots und auch im Normalfall weniger frequentierte Örtlichkeiten werden kontrolliert.
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
In Aachen ist wie im letzten Jahr, durch zwei Allgemeinverfügungen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Zusätzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen verboten. Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr. Der genaue Wortlaut der Verfügungen ist unter aachen.de/ohnefeuerwerk nachzulesen.
Die bisherigen Kontrollen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in Gastronomie, Einzelhandel, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern bis auf wenige Ausnahmen an die vorgegebenen Regelungen halten und weiterhin mit Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Nur mit dieser Solidarität haben wir eine Chance, den Start in das Jahr 2022 sicher zu verbringen und zugleich der gemeinsamen Verantwortung für die weitere Entwicklung in der Pandemie gerecht zu werden.
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