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Altweiber: Jugenddisco in Jülich

08.02.2024, 12:00 - 19:00

Karneval Öffnungszeiten

Altweiber: Jugenddisco in Jülich auf dem Schlossplatz

Am Fettdonnerstag ist Treffpunkt auf dem Schlossplatz: Ihr wisst noch nicht, wo Ihr am Fettdonnerstag feiern wollt? Kommt zum Schlossplatz! Ab 12.12 Uhr können Jugendliche ab 12 Jahren im Disco-Zelt feiern. DJ Martin legt Party- und Karnevalsmusik auf. Die Fete endet um 19 Uhr. Der Eintritt kostet 4 €, mit S-Card nur 3,50 €. Getränke werden zu taschengeldfreundlichen Preisen ausgeschenkt.

Ausweis- und Taschenkontrollen

Wichtiger Tipp: Erst ab 16 Jahren wird Bier im Zelt ausgeschenkt, daher muss man seinen Ausweis dabei haben. Getränke dürfen nicht ins Zelt mitgenommen werden. Und gefährliche Gegenstände wie Haar- und Deospray, spitze Dekoartikel oder waffenähnliche Dinge bleiben am besten auch zuhause.

Das Amt für Familie, Generationen und Integration lädt zu der Party ein, die mit Unterstützung zahlreicher Behörden und Fachkräften aus der Jugendarbeit organisiert wird. Und noch eine gute Nachricht für Eltern: Selbstverständlich wird wieder ein professionelles Sekurity-Unternehmen die Eingangskontrollen übernehmen, damit alle unbesorgt „Party machen“ können.

 

Glasfrei zur Jugenddisco am 08.02.2024 – Altweiber – in die Innenstadt

Es ist zu erwarten, dass die Jugendschutzveranstaltung 2024 auf dem Schlossplatz wieder ca. 2000 – 3000 vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene anlocken wird. Erfahrungen vor dem erstmaligen Glasverbot 2010 in Jülich haben gezeigt, dass der Einsatz von Glasgetränkebehältern an solchen Tagen grundsätzlich mit Gefahren verbunden ist. Durch die hohe Besucheranzahl der Jugendschutzveranstaltung kam es vor 2010, bedingt durch die mitgeführten Glasbehälter und durch die unsachgemäße Entsorgung, zu erheblichem Glasbruch im unmittelbaren Umfeld des Festzeltes und zu teilweisen Verletzungen der Besucher.
Die Glasverbote der letzten Jahre haben sich bewährt. Es gab keine Schnittverletzungen aufgrund von Glasbruch und die Verunreinigungen, insbesondere in der Kölnstraße, in Jülich waren sehr gering.

Um diese positiven Effekte auch für die Veranstaltung in 2024 wieder zu erhalten, hat der Stadtrat den Erlass der „Ordnungsbehördlichen Verordnung für ein Verbot des Mitführens und des Verkaufs von Getränken in Glasbehältern in bestimmten Straßen / Bereichen in der Stadt Jülich am 08.02.2024“ einstimmig beschlossen.

 

Was bedeutet die Verordnung im Einzelnen?

Durch die Verbote soll sichergestellt werden, dass keine Glasbehälter in den Veranstaltungsbereich und auf die umliegenden Straßen und Plätze gelangen. Es dürfen somit keine Getränke (sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke) in Glasflaschen mitgeführt werden, wenn diese in dem nachgenannten Geltungsbereich der Verordnung konsumiert werden sollen.
Von dem generellen Mitführungsverbot/Verkaufsverbot von Glasgetränkebehältern sind lediglich diejenigen Personen auszunehmen, die Glasbehälter offensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Gebrauch mitführen. Damit besteht für Bewohner innerhalb des Verordnungsgebietes die Möglichkeit, Getränke in Glasflaschen nach Hause zu bringen.

 

Wo gelten die Verbote?

Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst den Bereich, der durch die nachfolgend aufgeführten Straßen begrenzt wird:
Römerstraße, Große Rurstraße, Schützenstraße, Schirmerstraße, Düsseldorfer Straße, südlicher Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße), Kurfürstenstraße, Römerstraße.
Neben diesem begrenzten Bereich umfasst diese Verordnung auch die Straßen/Bereiche:
Aachener Straße (ab Ellbachstraße), Düsseldorfer Straße und Propst-Bechte-Platz sowie
den südlichen Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße).

 

Wie werden die Verbote überwacht?

Kontrollstellen sind in der Nähe des Veranstaltungszeltes eingerichtet, an denen das Ordnungsamt und die Polizei die Besucher hinsichtlich eventueller Glasflaschen kontrollieren.
Daneben gibt es auch sogenannte „mobile“ Überwachungskräfte, die die Verbote im gesamten Geltungsbereich der Verordnung überwachen.

 

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Verordnung?

Wer gegen die Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann bei Fahrlässigkeit mit einer Geldbuße bis 500,- Euro, bei Vorsatz sogar mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- Euro geahndet werden.
Mitgeführte bzw. durch Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung erlangte Getränke in Glasbehältern werden von den Überwachungskräften eingezogen und entsorgt!

 

Was ist sonst noch zu beachten?

1. Alkohol
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen
– Bier und Wein von Jugendlichen nur ab 16 Jahren (Ausnahme: 14 – 16-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person –Eltern/Vormund)
– branntweinhaltige Getränke (z.B. auch Alkopops, alkoholische Mixgetränke, Gin, Rum, Jägermeister, Wodka) nur von Personen ab 18 Jahren verzehrt werden.

2. Rauchen
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen in der Öffentlichkeit nur Personen ab 18 Jahre rauchen.

3. Verunreinigungen sowie „wildes Urinieren“
Verunreinigungen jeglicher Art (wie z.B. das Wegwerfen von Plastik- oder Glasflaschen) oder auch „wildes Urinieren“ stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- € geahndet werden kann.

Ordnungsamt und Polizei überwachen auch diese Verstöße vor Ort.

Hinweis:
Um das „wilde Urinieren“ zu verhindern, steht auch in diesem Jahr wieder ein Toilettenwagen vor dem Zelt zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung!


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Foto: pixabay.com


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Details

Datum:
08.02.2024
Zeit:
12:00 - 19:00
Veranstaltungskategorien:
, ,
Veranstaltung-Tags:
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Veranstaltungsort

Schlossplatzwiese Jülich
Kölnstr.
Jülich, 52428 Deutschland
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