Aachen: Anmeldefristen für die Grundschulen

Anmeldefristen und -voraussetzungen für die Grundschulen

Wenn jetzt die Schule wieder losgeht, denken viele Eltern schon an das kommende Schuljahr 2019/2020, weil sie dann ihre Kinder an einer Grundschule anmelden müssen. So wird – laut Schulgesetz Nordrhein-Westfalen – jedes Kind, das seinen Wohnsitz oder seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Nordrhein-Westfalen hat und bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. All diese Kinder müssen zwischen dem 29. Oktober und 15. November 2018 an einer Grundschule angemeldet werden.

Wo und wie? Gibt es Ausnahmen? Alle wichtigen Informationen hat die Stadt Aachen in einer Bekanntmachung zusammengefasst und unter www.aachen.de/schule (rechte Spalte) veröffentlicht.

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