Bei Kindeswohlgefährdung Bereitschaftsdienst des Jugendamtes anrufen

Notruf-Nummer bei Hinweisen auf Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen hat eine zentrale Notruf-Nummer für Aachen eingerichtet, um Hinweise auf die Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern entgegenzunehmen.

Mo – Do von 8.00 – 17.00 Uhr und Fr von 8.00 – 13.00 Uhr kann man unter dieser Nummer mit den Fachleuten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule sprechen.
Abends, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist ein*e Mitarbeiter*in des Kinderheims Brand erreichbar.
Das Heim kümmert sich seit Jahren um Kinder und Jugendliche, die kurzfristig aus ihren Familien genommen werden müssen.


Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, greift der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes ein – Rund um die Uhr erreichbar

Alsdorf. Was tun, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist? Wenn Kindern körperlich, geistig oder seelisch geschädigt werden? Dann sollte man sich auf jeden Fall an das Jugendamt der Stadt richten. Und zwar zeitnah, egal zu welcher Uhrzeit. Tagsüber sind die Kollegen aus dem Jugendamt erreichbar. Mit der Rufbereitschaft sind bei der Stadt Alsdorf die Zeiten nach Dienstschluss und an den Wochenenden geregelt. Über die Rettungsleitstelle der Feuerwehr Alsdorf unter der Telefonnummer 112 oder über die Rufnummer der Stadt Alsdorf (02404) 50 0 werden Meldungen über Kindeswohlgefährdung sofort an den jeweiligen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Der Bereitschaftsdienst im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) kümmert sich, wobei je nach Sachlage die in Rufbereitschaft befindlichen Mitarbeiter des ASD die Möglichkeit haben, sich telefonisch oder direkt kollegial zu unterstützen und auszutauschen. Daneben stehen die Polizei oder der Rettungsdienst im Rahmen der Vollzugs- oder Amtshilfe zur Verfügung. Während des Hausbesuches hat der Bereitschaftsdienst des ASD die Entscheidung zu treffen, welche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohles erforderlich sind. Stehen keinerlei Ressourcen zur Verfügung, so sind die Kinder auch gegen den Willen der Eltern aus der Familie zu nehmen.

Bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene – bei Wunsch auch anonym – rund um die Uhr auch an folgende E-Mail-Adressen wenden: Fachgebietsleiter Herr Herbert Heinrichs, Email: herbert.heinrichs@alsdorf.de   oder ASD-Leiter Herr Michael Raida, Email: michael.raida@alsdorf.de

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe der Jugendämter in der Städteregion Aachen bieten die Internetseiten:

www.alsdorf.de / siehe unter Ämter „Jugend“   und

www.imblick.info

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 1 SGB VIII ist das Jugendamt nicht nur berechtigt, son-dern auch verpflichtet, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen durch Krisenintervention zu sichern. Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen stellt dabei ein Instrument zur Abwendung weiterer Gefahrenmomente dar. Eine Gefährdungseinschätzung (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Da die Wahrnehmung dieser Schutzverpflichtung zu jeder Tages- und Nachtzeit sichergestellt sein muss, bedarf es der Organisation einer Rufbereitschaft für die Zeiten außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes. Eine Rufbereitschaft muss vorgehalten werden, um auf die anspruchsvollen pädagogischen und entwicklungspsychologischen Fragestellungen sowie sozialpädagogischen Beratungsaufgaben innerhalb einer Krisenintervention eingehen zu können. Ist die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen erforderlich, so bedarf es der geeigneten Unterbringung im Rahmen dieser Krisenintervention.

Werde als Besucher oder Veranstalter Mitglied bei aachenerkinder.de und unterstütze unsere Arbeit.