Corona: Schulen und Kitas: Rückkehr zur Maskenpflicht

Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht ab dem 2.12.2021

1.12.2021: Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab dem 2. Dezember 2021 wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht. 


Schulministerium ändert das Lolli-Testverfahren an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe

19.11.2021: Das Schulministerium ändert zum neuen Jahr das Lolli-Testverfahren an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft. Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag normal in die Schule gehen.

Die zweite Speichelprobe („Rückstellprobe“) kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Damit wird das Lolli-Test-Verfahren weiter optimiert und erheblich beschleunigt. Auch hierbei gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule. In Quarantäne müssen wie bisher die positiv nachgetesteten Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls deren direkte Sitznachbarinnen und Sitznachbarn.


FAQ-Liste (Stand: 23.09.2021) zur aktuellen Situation in Schulen

Nachfolgend die FAQ-Liste zur aktuellen Situation in Schulen in der Corona-Pandemie, in der häufig gestellte Fragen von Lehrern, Eltern oder Schülern beantwortet werden.

Inhaltsverzeichnis

Umsetzung der GMK-Beschlüsse zum Quarantänemanagement in Schulen und Kindertagesbetreuung in NRW

7.9.2021: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
 
Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.
 
Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:
 

  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Hinweise zur Testung an Schulen in NRW

25.8.2021: Schulen sind auch im neuen Schuljahr nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung verpflichtet, den Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Schülerinnen und Schülern von der Testung abhängig zu machen. Dabei werden die regelmäßigen Testungen und Testzyklen wie im letzten Schuljahr beibehalten.

Für Schülerinnen und Schüler ist der Test unter Aufsicht in der Schule durchzuführen, sofern nicht ein negativer Bürgertest vorgelegt wird.

Ergänzend zu der bekannten Ausnahme von den Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für nicht immunisierte und nicht getestete Personen zur Ermöglichung von Prüfungen (§ 3 Absatz 2 Coronabetreuungsverordnung) sieht § 3 Absatz 1 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung nunmehr vor, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter über Ausnahmen zur Vermeidung unzumutbarer persönlicher Härten entscheidet. Dabei kann es sich nur um besondere Einzelfälle handeln, die in medizinischen oder psychischen persönlichen Umständen begründet sind. Solche besonderen Umstände sind von den Eltern oder den betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schülern durch Nachweise glaubhaft zu machen.

Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren im Impfzentrum möglich. Termine immer mittwochs, freitags und sonntags. Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.

26.7.2021: Impfzentren in NRW dürfen ab sofort ein Impfangebot mit dem Impfstoff von BioNTech für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren anbieten. Das setzt allerdings zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigen durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum voraus. Die Beratung erfolgt auf Basis der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO): Diese empfiehlt die Impfung für Kinder ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelhaften Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

Ab sofort können Impftermine für Kinder von 12-15 Jahren im Impfzentrum Aachen vereinbart werden unter https://aachen.anny.co/b/book/impfzentrum-sr-ac-biontech

Für die Impfung bringen die Eltern bitte mit:

  • Ihren Personalausweis und wenn vorhanden den Impfausweis
  • jeweils zwei Ausdrucke der Anamnese- und Einwilligungserklärung und des Aufklärungsbogens, bitte ausgefüllt und bereits unterschrieben. Die Bögen werden per Mail mit der Terminbestätigung zugeschickt.
  • Die schriftliche Einwilligung zur Impfung (formlos) weiterer Sorgeberechtigter, die nicht mit zur Impfung kommen.

Die Einwilligung zur Impfung hat auf Weisung des Landes NRW durch alle Sorgeberechtigten zu erfolgen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht müssen daher entweder beide sorgeberechtigten Personen zum Termin erscheinen oder eine Vollmacht der zweiten sorgeberechtigten Person sowie eine Kopie des Personalausweises vor Ort vorlegen. „Es ist sicher bedauerlich, dass so ein bürokratischer Aufwand nötig ist“, so Dr. Michael Ziemons, Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen. „Insgesamt sind wir aber sehr froh, endlich ein Impfangebot machen zu können für die Familien, deren Kinderarzt aufgrund der aufwändigen Logistik nicht impfen kann“, so Ziemons.

Die Impfungen werden von Kinderärzten/innen durchgeführt, eine ausführliche Beratung und Aufklärung gemäß der STIKO Empfehlungen erfolgt im Impfzentrum. Um sicher zu stellen, dass genug Kinderärzte vorhanden sind und Zeit zu einer Beratung möglich ist, muss für die Kinderimpfungen vorab ein Termin vereinbart werden. Diese sind immer mittwochs, freitags und sonntags in der Zeit von 14-20 Uhr.

Unabhängig von den Impfungen der Kinder können Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren auch weiter ohne Termin zum Impfzentrum kommen und den Impfstoff frei wählen. Begleitpersonen von Kindern können auch ohne Vorankündigung spontan vor Ort mit einem frei wählbaren Impfstoff mit geimpft werden.

Im Impfbus sind Impfungen von Kindern von 12 bis15 Jahren grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind nur für Zweitimpfungen in Eschweiler und Stolberg möglich, wenn die vorgesehene Zweitimpfung aufgrund des Hochwassers nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.


Das neue Schuljahr soll mit vollem Präsenzunterricht in allen Schulen beginnen

28.6.2021: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz. Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“
 
Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
  3. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  4. Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  5. Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.

Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022

10.8.2021: Ergänzend zur SchulMail vom 30. Juni 2021 finden Sie Informationen in der SchulMail vom 5.8.2021 u. a. mit

  • Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands
  • Hygieneempfehlungen
  • Luftfilter
  • Pflicht zum Tragen einer Maske
  • Testungen
  • Einschulungsfeiern
  • Schulfahrten
  • Bestimmungen für Berufskollegs und die Berufliche Orientierung (KAoA)
  • Impfungen

Einschulungsfeiern

5.8.2021: Besonders für die Schulneulinge ist der Start des neuen Schuljahres mit viel Aufregung verbunden. Über die Schulaufsicht wurden die Schulen der Primarstufe zum Anfang der Sommerferien über die derzeit gültigen Verfahrensweisen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz zur Begrüßung der Schulneulinge informiert.

Das bedeutet insbesondere nach dem heutigen Stand, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:

  • das Tragen von Masken,
  • die Einhaltung von Mindestabständen,
  • die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.

Mehr Infos


Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt

16.6.2021: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte dem WDR: “Die bisherigen strengen Masken-Regelungen im Schulbereich werden ab dem kommenden Montag gelockert. Draußen auf dem Schulhof wird die Maskenpflicht aufgehoben.” Sie begründete dies mit den “aktuell niedrigen Infektionszahlen und der geringen Ansteckungsgefahr an der frischen Luft”.


Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden

9.6.2021: Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen.


In der Kindertagesbetreuung geht es am kommenden Montag wieder zum Regelbetrieb zurück. Spagat zwischen Pädagogik und Infektionsschutz.

StädteRegion Aachen, 2.6.2021: Ab dem 07. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Das gilt natürlich auch für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Simmerath und Roetgen, für die die StädteRegion Aachen zuständiges Jugendamt ist. Somit haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Umfang. Das ist keinesfalls das Ende der Pandemie, erlaubt aber wieder etwas mehr Normalität. Hygieneregeln müssen allerdings weiter konsequent eingehalten und Tests umfassend genutzt werden. Um die Folgen der Pandemie zu bewältigen, wird es allerdings noch Zeit und unterstützende Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen. Dazu Markus Terodde, der Bildungsdezernent der StädteRegion Aachen:

Was genau bedeutet die Rückkehr in den Kita-Regelbetrieb bezogen auf die Betreuungszeiten, aber auch die Konzepte?

Markus Terodde: Ab dem 07. Juni gelten wieder die vereinbarten Betreuungszeiten, die strenge Gruppenbildung ist Vergangenheit. Wir freuen uns, wenn jetzt wieder mehr Normalität in den Kita-Alltag kommt. Den Spagat zwischen Pädagogik und Infektionsschutz zu bewältigen, wird für unsere Einrichtungen eine Herausforderung, die wir im Sinne der Kinder und ihrer Eltern flexibel angehen werden.

Die Schulen haben schon seit einer Woche wieder auf den Präsenzbetrieb umgestellt. Welche Bedeutung hat das für die Kinder, aber auch die Familien?

Markus Terodde: Für die Kinder bietet der Präsenzbetrieb einen strukturierten Tagesablauf, Austausch mit Gleichaltrigen, teamorientiertes Lernen. Das sind Selbstverständlichkeiten, deren Wert erst in den vergangenen Monaten richtig spürbar wurde. Die Familien haben große Belastungen aushalten müssen und können jetzt etwas aufatmen.

Sind die Folgen des monatelangen Distanzunterrichts und des eingeschränkten Betriebs in den Kitas für die Kinder überhaupt schon absehbar?

Markus Terodde: Kinder sind widerstandsfähig und bewältigen Krisen oftmals besser als Erwachsene. Dennoch wird die Pandemie natürlich Spuren hinterlassen. Insbesondere der Verlust sozialer Kontakte hat unsere Gesellschaft verändert. Es scheint mittlerweile klar, dass bei rund einem Drittel der Kinder und Jugendlichen erhebliche Lerndefizite und psychische Probleme auftreten. Wir werden in den kommenden Monaten aufmerksam sein und müssen zielgerichtete Unterstützungsangebote machen.

Gibt es hier von Seiten der StädteRegion Aachen schon Bemühungen diese Folgen abzumildern?

Markus Terodde: Wir setzen 100.000 Euro aus der Bildungszugabe für das Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ ein, intensivieren Ferienangebote, helfen beim Übergang in die Grundschule oder unterstützen digitale Angebote bei der kulturellen Bildung und der Berufsorientierung. Zudem gibt es entsprechende Hilfsangebote der Erziehungsberatungsstellen und der Schulpsychologischen Beratungsstelle. Wir werden uns aber mit Blick auf das neue Kita- und Schuljahr auf weiteren Handlungsbedarf einstellen.


Ab dem 7. Juni wieder normaler Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung in NRW und Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen

Herzogenrath, 27.5.2021: Nach den aktuellen vorliegenden Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 26. Mai 2021 wird am 07. Juni 2021 wieder der Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang in den Kindertageseinrichtungen und in den Kindertagespflegestellen aufgenommen.

Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian begrüßt die Aufnahme des Regelbetriebs außerordentlich:

„Für viele Familien bedeuteten die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen und der damit verbundene eingeschränkte Betrieb in den Kitas und Tagespflegestellen eine enorme Belastungsprobe. Die Aufnahme des Regelbetriebs unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen stellt für die Träger*innen und die Kitaleitungen und die Kitateams vor Ort eine enorme organisatorische Herausforderung dar. Die Verantwortlichen haben alles dafür getan, den Regelbetrieb in den Herzogenrather Kitas bestmöglich vorzubereiten. Deswegen bin ich froh und überzeugt, dass wir damit den Eltern und Kindern einen weiteren Schritt zur Normalität ermöglichen Als besondere Würdigung und Anerkennung für die Geduld und das Verständnis der Eltern in dieser Zeit werde ich dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat den Vorschlag unterbreiten, die Elternbeiträge in diesem Jahr – zusätzlich zu dem beitragsfreien Monat Januar – für zwei weitere Monate nicht zu erheben.“

Da bereits unter Vorbehalt auf die Erhebung der Beiträge im März verzichtet worden ist, werden diese Beiträge nachträglich nicht eingezogen und zusätzlich die Elternbeiträge für den Monat Juli nicht erhoben. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für den Monat Juli auszusetzen.

Von dieser Regelung sind ebenso die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung in der Schule betroffen.

Die Kitas, Träger, Tagespflegepersonen und der Jugendamtselternbeirat werden über die Wiederaufnahme des Regelbetriebes durch das städtische Jugendamt entsprechend informiert.



Weitere Infos: Pressemitteilung der Landesregierung NRW


Alle aktuellen Erlasse und Verordnungen des Landes.


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Foto: aachenerkinder.de


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