Deutscher Kinderschutzbund Aachen: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention!

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention!

Das Kinderrecht des Monats März: „Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden“

Kinder haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention, die für alle Kinder gilt. Kinder aus sozial benachteiligten Familien verfügen aktuellen Studien zufolge über einen vergleichsweise schlechteren Gesundheitszustand als andere. Sie sind häufiger von chronischen Krankheiten und psychischen Auffälligkeiten betroffen und haben schlechtere Chancen auf eine gute Gesundheit als andere. Bereits in der Grundschule fühlen sich Jungen und Mädchen gestresst. Stress und Überforderung wirken sich in vielen Familien auf die Gesundheit der Kinder aus.

Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet Kindern das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Gesundheit bedeutet dabei nicht allein die bloße Abwesenheit von Krankheiten. Unter Gesundheit versteht der UN-Kinderrechtsausschuss einen „Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“.
Der Kinderschutzbund Aachen setzt sich auf vielen Ebenen und in vielfältiger Weise für die physische und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ein. So entwickelten wir z.B. das Programm „AGIL“, das sich für gesunde Ernährung und Bewegung an Kitas und Grundschulen einsetzt oder bieten Kindern auf unserem Abenteuerspielplatz die Freiheit, Kind zu sein.
Die psychische Gesundheit der Kinder steht im Mittelpunkt von „AKisiA“, unserem Angebot für Kinder und Jugendliche mit psychisch erkrankten Eltern. Studien haben gezeigt, dass diese Kinder ein großes Risiko haben, selbst eine psychische Erkrankung zu entwickeln, wenn sie nicht Hilfe und Unterstützung bekommen. In den AKisiA-Gruppen können sich betroffene Kinder nicht nur untereinander austauschen, sie erfahren auch viel über psychische Erkrankungen, besuchen z.B. das Alexianer Krankenhaus als „Kinderreporter“ und bekommen Entlastung durch konkrete Notfallpläne, an die sie sich halten können, wenn Mamas oder Papas Erkrankung die Kinder wieder zu stark belastet. Wichtig ist, dass die Kinder sich nicht schuldig fühlen, wenn es ihren Eltern schlecht geht. Wir versuchen, den Kindern ein Stück ihrer Kindheit zurückzugeben.

Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die Kinderrechtskonvention sollte ein Instrument werden, das die Staaten verpflichtet, sich aktiv für das Wohl des Kindes einzusetzen. Außerdem sollten die in Dutzenden völkerrechtlichen Dokumenten verstreut festgehaltenen Kinderrechte zusammengefasst und die Ungereimtheiten zwischen diesen bereinigt werden. Inzwischen haben alle Staaten der Welt das Übereinkommen unterzeichnet und alle – mit Ausnahme der USA – haben es ratifiziert. Der Kinderschutzbund und viele andere Kinderschutzorganisationen fordern seit langem, die Kinderrechte auch in unser Grundgesetz aufzunehmen.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention nimmt der Kinderschutzbund Aachen zum Anlass, in jedem Monat eines der Kinderrechte in den Fokus zu nehmen.

 

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V.
Talstraße 2

52068 Aachen

Tel        (0241) 94 99 4-0
Fax      (0241) 94 99 4-13
Info@kinderschutzbund-aachen.de

 


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