Stufenweise Reduzierung der Elternbeiträge in Herzogenrath

Stufenweise Reduzierung der Elternbeiträge

Ab dem Kita-Jahr 2024/25 werden Ü3-Kinder beitragsfrei betreut. Um noch familienfreundlicher zu werden, schafft die Stadt Herzogenrath die Kita-Beiträge im Ü3-Bereich ab dem 1. August 2022 stufenweise ab

6.7.2022: Die Stadt Herzogenrath schafft die Elternbeiträge für Ü3-Kinder nach und nach ab: Ab dem 1. August 2022 werden die Beiträge um ein Drittel verringert, im kommenden Jahr erfolgt eine weitere Reduzierung um ein Drittel. Zum Kita-Jahr 2024/2025 werden die Beiträge erneut um ein Drittel gesenkt, sodass Ü3-Kinder dann vollständig beitragsfrei in Herzogenrath betreut werden. Dies gilt für alle Einkommensgruppen.„Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Schritt hin zur Beitragsfreiheit für Ü3-Kinder“, sagt Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian. „Mit der stufenweisen Abschaffung der Elternbeiträge machen wir Herzogenrath noch familienfreundlicher und entlasten alle Eltern, die gerade in der aktuellen Zeit jede Unterstützung gut gebrauchen können.“Die stufenweise Abschaffung der Elternbeiträge für Ü3-Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege geht zurück auf einen Ratsbeschluss vom 9. Juni 2022. Zuvor wurde diese Maßnahme im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath beraten und entschieden.


Regelungen für Kita-, Tagespflege- und OGS-Beiträge in der Städteregion Aachen

9.12.2021: Beitragsfreiheit wegen Corona in Aachen endet – die von der Stadt festgesetzten Beiträge werden ab Januar 2022 wieder fällig.

25.6.2021: In den einzelnen Kommunen der Städteregion Aachen werden aufgrund der Corona-Pandemie die Kita-, Tagespflege- und OGS-Beiträge reduziert. Wo genau welche Regelungen gelten, ist nachfolgend zu sehen. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Aachen hat die Elternbeiträge für das Jahr 2021 erlassen, der Stadtrat in Eschweiler beschließt anteiligen Beitragserlass für Angebote in Kita, Tagespflege und Schule.


Aachen: Beitragsfreiheit wegen Corona endet

9.12.2021: Der Rat der Stadt Aachen hatte im März 2021 beschlossen, Familien die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in der Stadt Aachen für das ganze Jahr 2021 zu erlassen. Auch für andere Angebote der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich mussten im Jahre 2021 keinen Elternbeiträge gezahlt werden. Insgesamt wurden Familien in Aachen so um mehr als 10 Millionen Euro entlastet. Damit sollten den, durch die Corona-Pandemie verursachten, finanziellen Belastungen, aber auch den flächendeckenden Ausfällen und Einschränkungen bei der individuellen Betreuungssituationen Rechnung getragen werden.

Diese Regelung läuft nun zum Ende des Jahres aus und die von der Stadt festgesetzten Beiträge werden ab Januar 2022 wieder fällig. Ein separater Bescheid hierzu erfolgt nicht, da in den Beitragsbescheiden laufend auf diese Regelung hingewiesen wurde. Eltern, die Ihren Beitrag bisher über einen Dauerauftrag an die Stadt entrichtet haben, werden gebeten, diesen wieder rechtzeitig zu aktivieren.

Bis 31. Juli 2022 werden für die Bereiche Kita und Kindertagespflege die Beitragsermäßigungen für Einkünfte bis 40.000 Euro (statt bis 28.000 Euro), die beitragsfrei sind, und die Halbierung der Beiträge für Einkünfte bis 54.000 Euro fortgeführt.


Aachen: Elternbeiträge werden für das Jahr 2021 erlassen

25.3.2021: Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner gestrigen Sitzung (Mittwoch, 24. März) im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass den Familien die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in der Stadt Aachen für das ganze Jahr 2021 erlassen werden. Auch für Kinder, die andere Angebote der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich besuchen, müssen die Familien im Jahre 2021 keinen Elternbeitrag zahlen. Den damit verbunden Ausfall wird die Stadt mit den betroffenen Trägern der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote abrechnen. Unter Einbeziehung der bereits für den Monat Januar 2021 erfolgten Entlastungen im Beitragsbereich bedeutet der Beschluss des Rates der Stadt Aachen insgesamt eine zusätzliche Entlastung in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro für die Familien in Aachen.
Hiermit setzt der Rat der Stadt Aachen ein starkes familienunterstützendes und familienentlastendes Signal für die Kinder und Familien in der Stadt Aachen. Damit sollen die durch die Corona-Pandemie verursachten finanziellen Belastungen aber auch die Ausfälle und Einschränkungen in den individuellen Betreuungssituationen Rechnung getragen werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Erlass der Elternbeiträge sich nur auf das Kalenderjahr 2021 bezieht. Hiervon nicht berührt sind mögliche Elternbeiträge für Vorjahre. Auch die grundsätzliche Beitragspflicht bleibt mit dem Beschluss des Rates unberührt, sodass auch weiterhin die beitragsrelevanten Einkommen erhoben und die „erlassenen“ Beiträge ermittelt werden. Dies ist unter anderem auch aufgrund möglicher, noch nicht klarer Erstattungen durch das Land sowie für einen reibungslosen Übergang in das Jahr 2022 zwingend erforderlich. Sollten aufgrund bereits erfolgter Zahlungen in 2021 Überzahlungen eingetreten sein, werden die überzahlten Beträge, sofern nicht bereits geschehen, in den nächsten Tagen seitens der Stadt Aachen zurückerstattet.


17.2.2021: In Aachen will der Stadtrat möglicherweise einen Beschluss fassen, für 2021 keine Kindergartenbeiträge mehr zu erheben. Nähere Infos folgen.


20.01.2021: Nach wie vor schränkt die Covid 19-Pandiemie die Situation in den Kindertageseinrichtungen, Offen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege stark ein. Eltern wird weiterhin empfohlen, Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Die Betreuungszeiten sind eingeschränkt. Eltern dürfen Einrichtungen derzeit nicht betreten. Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden.

Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, dass für Januar 2021 die Beiträge in den Kindertageseinrichtungen, Offen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege landesweit erlassen werden. Darüber hinaus soll auch auf die Beiträge für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet werden.

Für die Stadt Aachen wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung der Erlass der Beiträge für Januar nunmehr formal entschieden. Diese wird dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Januar, zur Bestätigung vorgelegt.

Das Land NRW hat angekündigt – vorbehaltlich der Beratung und des Beschlusses des Haushalts – die Hälfte der finanziellen kommunalen Ausfälle zu übernehmen. Für die Stadt Aachen bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 600.000 Euro.

Die bereits für den Monat Januar 2021 gezahlten Elternbeiträge werden mit zukünftigen Beitragsforderungen verrechnet und da wo dies nicht mehr möglich ist, selbstverständlich erstattet.

Da derzeit die weitere Entwicklung der Pandemie, der notwendigen Maßnahmen und damit die Auswirkungen auf den Elternbeitrag nicht abzuschätzen sind, wird die Verwaltung zunächst für den Februar keine Beiträge einziehen.

Die beitragspflichtigen Eltern werden bis zur endgültigen Klärung gebeten, für den Monat Februar keine Beiträge zu überweisen und gegebenenfalls eine temporäre Anpassung der Daueraufträge vorzunehmen.


18.12.2020: In seiner letzten Sitzung (16. Dezember) hat der Hauptausschuss der Stadt Aachen einstimmig beschlossen, 25 Prozent der KiTa-Beiträge für den Januar 2021 zu erlassen. Diese Reduzierung der Beiträge für öffentlich geförderte Tageseinrichtungen für Kinder führt zu Mindereinnahmen von rund 198.300 Euro.

Durch den Teilerlass sollen Einschränkungen für die Familien, wie etwa reduzierte Betreuungszeiten, ausgeglichen werden. Zusätzliche Entlastungen durch das Land Nordrhein-Westfalen, die bisher allerdings noch nicht in Aussicht gestellt wurden,  würden in den Folgemonaten an die Eltern weiter gereicht, so dass sämtliche finanziellen Entlastungen bei den Familien ankommen.

Eine Beitragsreduzierung von 25 Prozent gab es bereits jeweils für die Monate November und Dezember 2020.


5.11.2020: Nachdem die öffentlich-geförderten Kindertagesstätten im August 2020 wieder zu einem Regelbetrieb übergangen sind, hatte sich die Betreuungssituation, auch aufgrund der abschwächenden Infektionsentwicklung, entspannt. Zwischenzeitlich ist allerdings wieder eine deutliche Verschärfung der Situation festzustellen: Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens kommt es vermehrt zu Quarantänemaßnahmen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätten. Darüber hinaus führt die saisonale Erkältungs- und Grippeentwicklung zu weiteren Ausfällen. Dies heißt, in Kombination mit der ohnehin angespannten Personalsituation, dass immer häufiger Einschränkungen der Betreuungszeiten, Gruppenzusammenlegungen und quarantänebedingte Schließungen vorgenommen werden müssen.

Die Entwicklung ist genauso dynamisch wie das aktuelle Infektionsgeschehen und erfordert jeden Tag eine einrichtungsscharfe Bewertung der Situation vor Ort und gegebenenfalls auch kurzfristige Einschränkungen des Angebotes.

Um den Einschränkungen der Eltern, die als Folge der COVID-19 Pandemie entstehen, Rechnung zu tragen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner gestrigen Sitzung (Mittwoch, 4. November) entschieden, die fälligen Elternbeiträge für die Monate November und Dezember 2020 um jeweils 25 Prozent zu erlassen. Technisch umgesetzt wird dies durch einen 50-prozentigen Erlass der Elternbeiträge im Monat Dezember 2020 für die Betreuung von Kindern in öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aachen. Für beide Monate zusammen erlässt die Stadt den Familien insgesamt rund 396.600 Euro.


Ermäßigung der Kita-Elternbeiträge in Eschweiler

Erstattung der Elternbeiträge für Kita, OGS u.a. aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen bei der Betreuung in den Monaten Februar bis Mai 2021

16.6.2021: die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen aus NRW haben am 14.06.2021 die heute kommunizierte Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Die Gespräche hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Dabei ist es gelungen, das Angebot des Landes
von zwei auf drei Monate Kostenbeteiligung nachzubessern.

Die Einigung sieht Folgendes vor:

Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren. 

Gemäß Beschluss des Eschweiler Rates vom 27.04.2021 (VV Nr. 159/21, siehe Nr. 2 des Beschlussentwurfs) sind die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angebote (da zu diesem Zeitpunkt noch keine Verständigung des Landes NRW und der Kommunalen Spitzenverbände über eine höhere Erstattung vorlag) zunächst in Höhe von 25 % erlassen worden. Vor dem Hintergrund der jetzt erfolgten Verständigung werden die vorgenannten Elternbeiträge nunmehr noch um die verbliebenen 75 % erlassen, so dass für den Monat Februar 2021 eine vollständige Beitragsfreistellung erreicht wird. Der Erlass wird zu je 50 % durch das Land NRW sowie die Stadt Eschweiler finanziert.

Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet.

Ebenfalls gemäß Beschluss des Eschweiler Rates vom 27.04.2021 (VV Nr. 159/21, siehe Nr. 2 des Beschlussentwurfs) sind die Elternbeiträge in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, OGS und außerschulische Angebote (da zu diesem Zeitpunkt noch keine Verständigung des Landes NRW und der Kommunalen Spitzenverbände über eine höhere Erstattung vorlag) zunächst in Höhe von 25 % erlassen worden. Vor dem Hintergrund der jetzt erfolgten Verständigung werden die vorgenannten Elternbeiträge nunmehr um weitere 25 % erlassen, so dass für den Monate März bis Mai 2021 eine jeweils hälftige Beitragsfreistellung erreicht wird. Der hälftige Erlass wird wiederum zu je 50 % (entspricht jeweils 25 % des Vollbeitrags) durch das Land NRW sowie die Stadt Eschweiler finanziert.

Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür werden die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen.

Zudem gehen die Kommunalen Spitzenverbände davon aus, dass das Land im zweiten Halbjahr 2021 je nach weiterem Pandemieverlauf keine einseitigen Erklärungen zum Betrieb der Kitas bzw. der
OGS abgibt, sondern diese mit ihnen abstimmt.

Die erlassenen Beitragszahlungen werden nunmehr durch die Verwaltung monatsscharf ermittelt und bis zum Ende des lfd. Kindergarten-/Schuljahres (31.07.2021) an die Beitragspflichtigen erstattet. Seitens der Beitragspflichtigen sind hierzu keine weiteren Veranlassungen erforderlich.

Es ist gut, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Ggf. noch notwendig werdende Erstattungen für das zweite Halbjahr 2021 werden dadurch nicht ausgeschlossen.


Stadtrat beschließt anteiligen Beitragserlass für Angebote in Kita, Tagespflege und Schule

29.4.2021: Durch die am 05.01.2021 gemeinsam von Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossene Verlängerung des Lockdowns an Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen stehen die Angebote der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsbetreuung und schulischen Vormittagsbetreuung in Umfang und Qualität seit Jahresbeginn nur eingeschränkt und nicht wie gewohnt zur Verfügung.
In Nordrhein-Westfalen wurden daher für den Monat Januar 2021 landesweit die Elternbeiträge für die Nutzung dieser Angebote ausgesetzt und hälftig von der Landesregierung und den Kommunen erstattet.
In Anbetracht dessen, dass Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie Kinder in OGS-Betreuung oder außerunterrichtlichen Angeboten (geregelte Vormittagsbetreuung) seither und auch weiterhin nur eine eingeschränkte Betreuung erhalten, hat der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag eine Ermäßigung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021 um jeweils 25 % beschlossen.
Insgesamt bedeutet dies den Erlass eines vollen Beitragsmonats. Die Stadt Eschweiler wird daher den Beitrag für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie für Kinder in OGS-Betreuung oder außerunterrichtlichen Angeboten für den Monat Mai 2021 nicht erheben. Eltern, deren Beitragseinzug über ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgt, brauchen nichts weiter zu unternehmen, es erfolgt keine Abbuchung. Eltern, die den Beitrag monatlich überweisen, werden gebeten, diese Überweisung für den Monat Mai 2021 auszusetzen.
Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, sofern der eingeschränkte Regelbetrieb auch über den Monat Mai 2021 hinaus verlängert werden sollte, bis zum Ende des Schul- bzw. Kindergartenjahres die Regelung für die entsprechenden Folgemonate, längstens bis 31.07.2021, fortzuführen.
Sofern sich das Land NRW dazu entschließen sollte, ebenfalls Gelder für eine zusätzliche Beitragsreduzierung zur Verfügung zu stellen, werden diese über reduzierte Monatsbeiträge an die beitragspflichtigen Eltern weitergegeben.
Für evtl. Rückfragen zum Beitragserlass steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin beim Jugendamt der Stadt Eschweiler, Frau Michaela Nießen, unter der Telefonnummer: 02403 – 71242 oder unter der Email Adresse:
michaela.niessen@eschweiler.de, zur Verfügung.


Kita-Elternbeiträge in Stolberg

Erstattung der Kita- und OGS-Beiträge

23.6.2021: Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen aus NRW haben eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Eine positive Entscheidung des Stolberger Stadtrates kommenden Dienstag vorausgesetzt, übernehmen das Land NRW und die Kupferstadt Stolberg für Februar 100 Prozent der Beiträge, für März bis Mai liegt die Erstattung bei 50 Prozent. Da die Beiträge bereits geleistet worden, werden diese entsprechend zurückerstattet.

Der Stadtrat entscheidet abschließend am kommenden Dienstag. Bereits vor Monaten hat der Rat aber beschlossen, im Falle der – nun erfolgenden – Unterstützung des Landes NRW die Gebühren entsprechend zu verringern bzw. darauf zu verzichten. 


8.1.2020: Bereits das Jahr 2020 hat aufgrund der Corona-Pandemie den Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie in Offenen Ganztagsangeboten betreut wurden, einiges abverlangt. Im Zuge des seit Mitte Dezember 2020 verordneten Lockdowns sind die KiTas/OGS zwar grundsätzlich weiterhin geöffnet, doch hatte das Land NRW mit Nachdruck an alle Eltern appelliert, ihre Kinder zunächst bis mindestens zum 10. Januar 2021 selbst zu betreuen. Diesem Appell folgt eine wachsende Anzahl von Eltern. Nunmehr ist die Verlängerung des Lockdowns um weitere drei Wochen bis zum 31. Januar 2021 von Bund/Ländern beschlossen worden.
Aus diesem Grund hat das Land NRW in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden entschieden, die Eltern finanziell zu entlasten und die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 landesweit auszusetzen. Die Städte Eschweiler und Stolberg werden die Entlastung in der Form umsetzen, indem der Einzug der Elternbeiträge für den Besuch der KiTas/OGS für den Monat Februar 2021 nicht erfolgt. Ein deutlich aufwändigeres Verfahren zur Erstattung der bereits gezahlten Januar-Beiträge kann dadurch vermieden werden.
Das Betretungsverbot im Frühjahr 2020 mit einer Notbetreuung nur für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, hat schon viele Familien hart getroffen. Gerade berufstätige Eltern mussten Urlaubstage aufwenden, um die Betreuung sicherzustellen, da auch Familienangehörige, die sonst oft die Betreuung alternativ übernehmen konnten, nicht um Hilfe gebeten werden sollten. Zudem hatten viele Eltern bereits im vergangenen Jahr Verdienst- und Umsatzeinbußen.
Mit der Verlängerung des aktuellen Lockdowns stehen die Eltern vor einer ähnlichen Situation wie im Frühjahr. Auch jetzt steht das Angebot der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsbetreuung in Umfang und Qualität nicht wie gewohnt zur Verfügung. U.a. wird im eingeschränkten Pandemiebetrieb in den KiTas, obwohl sie grundsätzlich geöffnet bleiben, bis zum 31. Januar der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang um 10 Stunden reduziert und eine Betreuung findet nur in getrennten Gruppen statt.
Für die KiTas und OGS in Eschweiler und Stolberg werden die Städte daher den Einzug der Elternbeiträge zunächst für den Monat Februar 2021 (als Kompensation für den Monat Januar) nicht vornehmen.
Dies bedeutet, dass die Beträge nicht vom Konto der Eltern abgebucht werden beziehungsweise nicht von diesen überwiesen werden müssen. Das Land NRW wird die Städte finanziell bei diesem Schritt unterstützen und ihren Einnahmeausfall zur Hälfte kompensieren.


Information der Stadt Herzogenrath

Elternbeiträge erstes Halbjahr 2021

17.6.2021: Ab dem 11.01.2021 wurde durch das Land NRW ein eingeschränkter Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Das führte dazu, dass die Kinder in einem geringeren Stundenumfang als gebucht betreut wurden. Viele Eltern kamen sogar dem Apell nach, die Kinder zu Hause zu betreuen. Dies galt ebenso für die Offene Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung in der Schule.Auch in den danach folgenden Öffnungsschritten wurde mit reduziertem Stundenumfang betreut bzw. viele Kinder wurden zu Hause durch die Eltern betreut. Nach Verhandlungen zwischen dem Land NRW und dem Städte- und Gemeindebund wurde nun die Entscheidung getroffen, dass das Land NRW und die Kommunen in der ersten Jahreshälfte 2021 weitere 2,5 Monate der Elternbeiträge für alle Betreuungsformen übernehmen. Somit müssen von den Eltern bis zum 30.06.2021 lediglich 2,5 Monate gezahlt werden. Seitens der Stadtkasse Herzogenrath wurden bislang die Monate Februar und März 2021 nicht eingezogen. Daneben wird kein Einzug der Elternbeiträge für Juli 2021 erfolgen. Die Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für Juli auszusetzen. Der verbleibende halbe Monat wird allen Eltern im Juli zusätzlich erstattet. Am 29.06.2021 wird der Rat der Stadt Herzogenrath über die Beitragsbefreiung der 2,5 Monate abstimmen. Sobald diese Zustimmung vorliegt, erfolgt seitens der Stadtkasse eine Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Bis dahin bitten die Verwaltung von Erstattungsanfragen abzusehen.


Elternbeiträge Februar 2021

19.2.2021: Ab dem 11.01.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW einen eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Das führt dazu, dass die Kinder in einem geringeren Stundenumfang als gebucht betreut werden. Viele Eltern kommen sogar dem Apell nach, die Kinder zu Hause zu betreuen. Dies gilt ebenso für die Offene Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung in der Schule.

Ab dem 22.02.2021 wird die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege weiter geöffnet. In den Kindertageseinrichtungen können die Betreuungszeiten jedoch bis zum 08.03.2021 weiterhin um 10 Wochenstunden reduziert werden.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule und Halbtagsbetreuung erfolgt bis auf Weiteres nicht im Regelbetrieb, sondern im Rahmen einer Notbetreuung.

Die Elternbeiträge für Januar wurden ausgesetzt. Da bereits eine Abbuchung erfolgt war, wurden die Elternbeiträge für den Monat Februar seitens der Stadtkasse Herzogenrath nicht eingezogen.

Das Land NRW hat für die Elternbeiträge im Monat Februar 2021 noch keine Entscheidung getroffen. Um eine Rücküberweisung der Elternbeiträge zu verhindern, hat sich die Stadt Herzogenrath entschieden, die Elternbeiträge für März unter Vorbehalt nicht einzuziehen. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen im März auszusetzen.

Sollte seitens des Landes die Entscheidung getroffen werden, dass die Elternbeiträge für Februar nicht ausgesetzt werden, wird der Einzug der Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Für Rückfragen stehen im Jugendamt folgende Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung:

  • Iris Schultheis, Buchst. A-K
  • Sandra Spaltner, Buchst. L-R
  • Frau Güldenberg, Buchst. S-Z

Elternbeiträge Januar 2021

14.1.2021: Ab dem 11.01.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Das führt dazu, dass die Kinder in einem geringeren Stundenumfang als gebucht betreut werden. Viele Eltern kommen sogar dem Appell nach, die Kinder zu Hause zu betreuen. Dies gilt ebenso für die Offene Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung in der Schule.

Das Land NRW hat nun entschieden, dass die Elternbeiträge für alle Betreuungsformen für den Monat Januar ausgesetzt werden sollen. Das Land und die Kommunen übernehmen hälftig die Kosten.

Bei der Stadt Herzogenrath wurden die Elternbeiträge für Januar 2021 bereits durch die Stadtkasse eingezogen. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden die Elternbeiträge für Februar nicht eingezogen und die im Januar gezahlten Beiträge auf den Februar umgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen im Februar auszusetzen.


Zahlung von Elternbeiträgen für Januar 2021 in Würselen

15.1.2021: Wegen des eingeschränkten Kita-Betriebs während des Lockdowns wird auf Initiative des Landes NRW derzeit wohlwollend geprüft, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und offenem Ganztag für den Monat Januar vollständig zu erlassen.

Aus diesem Grund wird die Stadt Würselen die automatische Abbuchung zum 1. Februar zunächst aussetzen. Soweit der Beitrag selbst überwiesen wird oder ein Dauerauftrag eingerichtet ist, kann die Zahlung zum 1. Februar zunächst entfallen. Es wird selbstverständlich freigestellt, den Beitrag weiter zu leisten; die Beträge werden von der Stadtkasse wie gewohnt angenommen und später ggfls. verrechnet.

Im Sinne einer zügigen Abwicklung bittet das Jugendamt freundlich darum, von telefonischen Anfragen abzusehen. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werden alle betroffenen Eltern über das weitere Vorgehen selbstverständlich per Post informiert.

Regelungen für Kita-, Tagespflege- und OGS-Beiträge in Stolberg

Siehe Information zu Eschweiler


Stadt Alsdorf: Bereits eingezogene Elternbeiträge werden zeitnah für Januar 2021 erstattet

20.01.2021: Aufgrund der Dynamik der Ausbreitung der Coronapandemie und der damit verbundenen Verlängerung des Lockdowns bis zunächst zum 31. Januar 2021, hat das Land NRW einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet.

Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dies auch in Alsdorf, dass der dringende Appel aufrechterhalten bleibt, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen sollen.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, die Elternbeiträge (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS) für den Monat Januar 2021 zu erlassen. Land und Kommunen tragen den Einnahmeausfall zu je 50 Prozent. Da die Beiträge für den Monat Januar 2021 bereits eingezogen wurden, wird zeitnah eine Erstattung der Elternbeiträge für Januar 2021 erfolgen. (apa)



StädteRegion Aachen entlastet Eltern aus Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath bei den KiTa-Beiträgen

StädteRegion ermäßigt Elternbeiträge in der Pandemie.

25.6.2021: Die Familien mit Kindern waren in der ersten Jahreshälfte erheblichen Belastungen aufgrund der CoViD19-Pandemie ausgesetzt. In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gab es noch bis vor kurzem keinen Regelbetrieb. Jetzt haben sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände auf einen teilweisen Erlass der Elternbeiträge geeinigt. Konkret sollen für Januar und Februar 2021 die Elternbeiträge komplett erlassen und für die Monate März bis Mai 2021 auf die Hälfte reduziert werden. Die StädteRegion Aachen als zuständiges Jugendamt für Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath begrüßt diese Regelung und setzt sie unverzüglich um. Konkret gibt es deshalb in den nächsten Wochen eine weitere Gebührengutschrift für die Eltern.

Die StädteRegion hatte ohnehin im Januar und Februar keine Elternbeiträge eingezogen und den Einzug für März bis Juni mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kommunen schon um 25 % reduziert. Um die jetzt im Ergebnis vereinbarte Regelung für die erste Jahreshälfte 2021 umzusetzen, wird die StädteRegion den Eltern einen weiteren halben Monatsbeitrag gutschreiben. Die Gutschrift wird aus technischen Gründen jedoch nicht mehr für alle Eltern rechtzeitig zum Buchungsstichtag 01.07.2021 umgesetzt werden können.

Eltern, die selbst überweisen, werden gebeten, den halben Juli-Beitrag einzubehalten. Falls ein Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, wird die Ermäßigung bei nächster Gelegenheit verrechnet und damit erstattet.

Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath. Regionsangehörige Städte mit eigenem Jugendamt verfahren möglicherweise abweichend, hierauf hat die StädteRegion keinen Einfluss.

Rückfragen zur Beitragsermäßigung können gerne per Mail an kindertagesbetreuung@staedteregion-aachen.de gestellt werden


StädteRegion Aachen entlastet Eltern aus Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath auch im Juni bei den KiTa-Beiträgen

StädteRegion Aachen, 25.5.2021: Auch im Juni werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath um 25 Prozent gesenkt. Das hat die StädteRegion Aachen als zuständiges Jugendamt für die vier Kommunen jetzt mitgeteilt. Der Städteregionstag hatte im März schon einstimmig eine Senkung der Gebühren in dieser Höhe für die Zeit beschlossen, bis wieder ein Normalbetrieb möglich ist. In den Kindertageseinrichtungen wird auch aktuell aufgrund der Covid19-Pandemie weiter im „eingeschränkten Regelbetrieb“ gearbeitet.

Die Belastung der Familien ist nach wie vor hoch. „In den Kommunen und natürlich auch hier im Jugendamt haben wir großes Verständnis für die Nöte der Eltern in dieser schwierigen und belastenden Situation“, so Sebastian Heyn, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. „Der jetzt geltende eingeschränkte Regelbetrieb bedeutet konkret, dass Betreuungszeiten pauschal um zehn Stunden je Woche reduziert sind und auch sonst der Personaleinsatz nicht so flexibel möglich ist, wie es für einen stabilen Kita-Betrieb erforderlich wäre“, so Heyn weiter.

Auf Basis des Beschlusses des Städteregionstages wird die StädteRegion als Jugendamt für Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath daher auch im Juni 2021 auf 25 % der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege verzichten. Die SEPA-Lastschriften zum 01. Juni werden deshalb nur in der reduzierten Höhe erfolgen. Selbstüberweiser müssen bitte ihre Überweisung bzw. den Dauerauftrag entsprechend selber ändern und nur den reduzierten Betrag zahlen.

Das Land NRW steht aktuell noch in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es gibt ein Angebot des Landes zu den Elternbeiträgen, das aus Sicht der Spitzenverbände unzureichend und daher nicht annahmefähig ist. Unter anderem wurde noch keine Regelung für den Februar 2021 getroffen. Sobald es eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen gibt, die für die Eltern vorteilhafter ist, wird diese selbstverständlich auch von der StädteRegion Aachen vollumfänglich umgesetzt.


StädteRegion Aachen, 19.3.2021: Für März und April werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath um 25 Prozent gesenkt. Das hat der Städteregionstag heute einstimmig so beschlossen. Die StädteRegion Aachen als zuständiges Jugendamt hatte das für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath nach Absprache mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern vorgeschlagen. Hintergrund ist der immer noch eingeschränkte Betrieb der Kindertagesbetreuung.

„Die Eltern haben zwar keinen Rechtsanspruch auf eine Beitragsreduzierung“, so Sebastian Heyn, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, „aber in den Kommunen und natürlich hier im Jugendamt besteht Verständnis für die Nöte und auch für die Verärgerung von Eltern in dieser schwierigen und belastenden Situation.“ Das Land NRW hat seit dem 08. März alle Kinder wieder eingeladen, die Kindertageseinrichtungen zu besuchen. Allerdings muss die Betreuung in festen Gruppen und mit immer dem gleichen Personal stattfinden. „Dies bedingt, dass Betreuungszeiten pauschal um zehn Stunden je Woche reduziert sind und auch sonst der Personaleinsatz nicht so flexibel möglich ist, wie es für einen stabilen Kita-Betrieb erforderlich wäre. Es ist weiter nur ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich.“ so Heyn weiter.

Der Städteregionstag hat daher in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Eltern im März und April 25 Prozent des Elternbeitrages zu erlassen. Sollte die Pandemie auch in den Folgemonaten nur den eingeschränkten Regelbetrieb zulassen, kann diese Regelung auch verlängert werden. Das Geld fehlt letztlich in den Kassen der vier Kommunen, die aber trotzdem die Reduzierung möglich machen und damit die Eltern noch einmal finanziell entlasten wollten.

Noch nicht entschieden ist über den Elternbeitrag für Februar während des eingeschränkten Pandemiebetriebs. Diese Entscheidung liegt in den Händen von Land und kommunalen Spitzenverbänden und wird in Kürze erwartet.

Die Eltern werden gebeten, von der am 01. April fälligen Beitragszahlung jeweils 25 % des Beitrages für März und 25 % des Beitrages für April einzubehalten. Bei erteiltem Lastschriftmandat werden die Ermäßigungen durch die Städteregionskasse automatisch verrechnet.



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Foto: aachenerkinder.de


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