Schöffen dringend gesucht

Jugendschöffen gesucht – Vorschläge und Bewerbungen bis 17. Mai 2023 möglich

19.4.2023: Die Stadtverwaltung Herzogenrath sucht 27 Männer und 27 Frauen für das Amt des Jugendschöffen während der Jahre 2024 bis 2028. Sie ruft die Bürger dazu auf, alle Herzogenrather bis zum 17. Mai 2023 beim städtischen Jugendamt vorzuschlagen, die sie als geeignet empfinden oder auch sich selbst zu bewerben.

Gesucht werden Personen, die in Herzogenrath wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Geeignete Jugendschöffen können gut mit Menschen umgehen, haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden und verfügen über eine ausgeprägte soziale Kompetenz. Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig, selbstständig, verantwortungsbewusst und vorurteilsfrei. Auch die geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung gehören zu den Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Verwaltung bittet, alle Vorschläge und Bewerbungen an folgende Adresse zu senden: Jugendamt der Stadt Herzogenrath, z. Hd. Thomas Kühn/Ute Piel, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der Stadt Herzogenrath (www.herzogenrath.de) und unter www.schoeffenwahl.de abrufbar. Ansprechpartner für Fragen sind Thomas Kühn (Telefon: 02406 83-560, E-Mail: thomas.kuehn@herzogenrath.de) und Ute Piel (Telefon: 02406 83-531, E-Mail: ute.piel@herzogenrath.de) vom Jugendamt der Stadt Herzogenrath.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath am 6. Juni 2023 über die eingegangenen Vorschläge, wobei die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Kandidaten wie an Jugendschöffen benötigt werden, beinhalten muss. Nach der Ausschusssitzung wird die Liste außerdem eine Woche lang öffentlich ausgelegt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Vorschlagsliste zu sichten und unter Umständen Einspruch gegen einzelne Vorschläge zu erheben. Den genauen Zeitraum und Ort gibt die Stadtverwaltung noch bekannt. Im Anschluss wird die Vorschlagsliste – inklusive eventueller Einsprüche – an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geschickt. Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.


Stadt Aachen sucht Schöff*innen für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen

10.1.2023: In diesem Jahr finden die Wahlen für die Schöffinnen und Jugendschöffinnen zur Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 statt. Dazu stellt jede Kommune eine Schöffenvorschlagsliste auf. Die Aachener Vorschlagsliste für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen muss durch den Rat der Stadt Aachen, die Liste für Jugendstrafsachen durch den Kinder- und Jugendausschuss genehmigt werden.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Es darf auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, sollte darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Stadt Aachen sucht interessierte Bürgerinnen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Bewerbungen werden bis zum 17. März 2023 erbeten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wahlen. Dort sind auch die Antragformulare für die Aufnahme in die beiden Vorschlagslisten hinterlegt. Fragen beantwortet der Bereich Wahlen telefonisch unter 432 1601 oder 1609, oder schriftlich per Mail an wahlen@mail.aachen.de. Informationen zum Bereich der Jugendschöffeninnen geben die Kolleg*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule telefonisch unter 432 45107 oder per Maijugendschoeffenwahl@mail.aachen.de.

Schöffinnen sind ehrenamtliche Richterinnen, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichterinnen wahrnehmen. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöffinnen über Schuld und Strafe einer bzw. eines Angeklagten. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Laienrichterinnen in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürgerinnen in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen. Die Schöff*innen erfüllen mithin eine verantwortungsvolle Aufgabe.


Schöffenwahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2019- 2023

Schöffen: Bewerbungen sind bis zum 30.04.2018 beim Ordnungsamt der Stadt Herzogenrath möglich

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden für die Stadt Herzogenrath die am Amtsgericht Aachen und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Auch die Stadt Aachen sucht Schöffenhier geht es zum Beitrag

15.3.2018: Der Rat der Stadt Herzogenrath und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Herzogenrath schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden 104 Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2018 bei der Stadt Herzogenrath, A 32  Ordnungsamt, Tel.: 02406/ 83-416. Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.


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