Stadt Eschweiler: Information zur Kinderbetreuung

Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Eschweiler zum Kindergartenjahr 2016/2017
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Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, werden alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2016 eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen, gebeten, sich spätestens bis zum 30.10.2015 in einer Einrichtung ihrer Wahl verbindlich anzumelden.

Eine erneute Vorsprache in der Einrichtung ist auch erforderlich, wenn ein Kind bereits auf der Warteliste einer oder mehrerer Einrichtungen geführt wird.

Es empfiehlt sich, einen Termin für ein Beratungsgespräch sowie eine Besichtigung der Einrichtung, mit der Leitung der Wunschkindertageseinrichtung zu vereinbaren (bitte keine Mehrfachanmeldungen in Kindertageseinrichtungen vornehmen).

Eine Platzzusage wird frühestens Mitte Dezember 2015 nach Abschluss des kompletten Anmeldeverfahrens erfolgen.

Eine Übersicht mit Kontaktdaten und Ansprechpartner/-innen aller Kindertagesstätten in Eschweiler ist auf der städtischen Internetseite unter www.eschweiler.de einsehbar.

Für weitere Informationen zum Anmeldeverfahren stehen folgende Mitarbeiterinnen beim Jugendamt der Stadt Eschweiler zur Verfügung:

 

Frau Nicole Schiffer, Telefon: 02403/71-392, E-Mail: nicole.schiffer@eschweiler.de                und

Frau Michaela Nießen, Telefon: 02403/71-242, E-Mail: michaela.niessen@eschweiler.de

 

Kindertagespflege

Wünschen sich Eltern für ihr Kind eine familienähnliche Betreuungsform, bietet die Stadt Eschweiler die Vermittlung von Tagespflegepersonen an.

Die Kindertagespflege, die mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt ist,ist seit vielen Jahren vor allem für Kinder unter drei Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform. Dies bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie ihr Kind von einer Tagespflegeperson oder in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchten.

Die Betreuungsform der Kindertagespflege bietet eine flexible und passgenaue Betreuung, Versorgung und Förderung von Kindern im familiären bzw. familiennahen Umfeld im Haushalt der Kindertagespflegeperson.

Das Jugendamt berät und unterstützt Eltern, die eine Kindertagespflegeperson für ihr Kind suchen. Eltern, die sich über das Angebot der Kindertagespflege in Eschweiler informieren wollen, können sich an die unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes wenden:

Frau Angelika Henn, Telefon: 02403/71-707, E-Mail: angelika.henn@eschweiler.de                und

Frau Tammy Eggert, Telefon: 02403/71-708,E-Mail: tammy.eggert@eschweiler.de

 

 

Neue Elternbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Der Rat der Stadt Eschweiler hat eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen, die zum 01.08.2016 in Kraft treten wird.

Neben der Einführung von zwei weiteren Einkommensstaffeln sowie einer notwendigen Erhöhung der Elternbeiträge wird die bisherige Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern bei der Betreuung in der Kindertagespflege und/oder Kindertagesstätte beibehalten. In Fällen, in denen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kita oder ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, wird der Beitrag nur für das Kind erhoben, für das der stundenmäßig höhere Betreuungsumfang anfällt. Alle weiteren Kinder bleiben beitragsfrei.

Der neu eingeführte „Kombi-Beitrag“ setzt die bisherige Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern in Familien, die eine Betreuung sowohl in der Kindertagespflege und/oder Kita und zusätzlich in einer Offenen Ganztagsgrundschule in Anspruch genommen haben, fort.Die Beitragshöhe des „Kombi-Beitrages“ entspricht dabei dem jeweiligen Elternbeitrag, der bei einer ausschließlichen Betreuung der Kinder in Tagespflege und/oder Kita zu zahlen wäre.

Die neue Elternbeitragssatzung ist sowohl bei allen zuständigen Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes, als auch in den Kindertageseinrichtungen in ausgedruckter Form,erhältlich. Des Weiteren steht die Elternbeitragssatzung ebenfallszum Download auf der Homepage der Stadt Eschweiler zur Verfügung.

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