Windpockenfälle in mehreren Einrichtungen in der StädteRegion Aachen.

Windpockenfälle in mehreren Einrichtungen in der StädteRegion Aachen. Das Gesundheitsamt wirbt für eine rechtzeitige Impfung.

4.12.2023: Windpocken sind eine sehr ansteckende Virusinfektion, an der vor allem Kinder erkranken. Typisch sind ein stark juckender Hautausschlag mit roten Bläschen und leichtem Fieber. In den vergangenen zwei Monaten gab es in sechs Gemeinschaftseinrichtungen (Kita oder Schule) in der StädteRegion Aachen einzelne Windpockenfälle. In einer Einrichtung mit einem großen Anteil ungeimpfter Kinder gab es sogar einen Ausbruch mit Windpocken. „Wer an Windpocken erkrankt, ist bereits ein bis zwei Tage ansteckend, bevor ein Ausschlag zu sehen ist. Die Übertragung findet über die Luft, beispielsweise durch den gemeinsamen Aufenthalt in einem Raum, statt. Annähernd jede Person, die noch keine Immunität – zum Beispiel durch Impfung – gegenüber Windpocken besitzt und Kontakt zu einer infektiösen Person hat, wird ebenfalls an Windpocken erkranken. Daher sind Haushaltskontakte und Kinder der gleichen Klasse oder Kindergartengruppe ohne eigene Immunität gegenüber Windpocken als krankheitsverdächtig anzusehen.“, erklärt Dr. Corinna Bank, Leiterin Infektionsschutz im Gesundheitsamt. Krankheitsverdächtige dürfen gemäß RKI-Empfehlung und nach dem Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.

In der StädteRegion Aachen gilt folgende Regelung: War der zuerst infizierte Mensch während der ansteckenden Phase, also zwei Tage vor Auftreten der ersten Bläschen bis zur Abheilung der Bläschen, in der Klasse, so gelten alle nicht immunisierten Kinder der Klasse als krankheitsverdächtig. Das gleiche gilt für Kinder, die gemeinsam eine OGS besuchen und für Geschwisterkinder des erkrankten Kindes. Hier gilt ein Betretungsverbot für 16 Tage (mittlere Inkubationszeit) für die Gemeinschaftseinrichtung. Entwickelt sich dann die Erkrankung, verlängert sich das Betretungsverbot bis alle Krusten abgeheilt sind, somit in der Regel noch einmal um fünf bis sieben Tage. Wenn ein Kind innerhalb von fünf Tagen nach dem Kontakt geimpft wird, kann das Gesundheitsamt von einem Betretungsverbot der Gemeinschaftseinrichtung absehen.

Personen, die Kontakt zu einem Windpockenfall hatten, aber eine Immunität nachweisen können, können die Einrichtung weiterhin besuchen oder in ihr tätig sein. Von einer Immunität geht man aus bei:

  • Personen, die vor 2004 geboren und in Deutschland aufgewachsen sind
  • Personen, die nachweisliche eine Windpockeninfektion durchgemacht haben
  • Personen, die zwei dokumentierte Impfungen gegen Windpocken haben.

Kleine Kinder erkranken leichter an Windpocken als Erwachsene. Als Komplikation können sich die typischen Hauterscheinungen infizieren und so zu Narben führen. Eine weitere Komplikation sind schwere Lungenentzündungen, die bei jedem fünften Erwachsenen auftreten. Hier sind besonders Schwangere gefährdet, die selber keinen Immunschutz gegenüber Windpocken haben. Diese können selber erkranken oder den Erreger an das ungeborene oder gerade geborene Kind weitergeben.


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Grafik. pixabay.com


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