Würselen: Anmeldung der Schulneulinge 2025/2026
16.8.2024: Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2025 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Anfang dieser Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten zwei Wochen erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-5183 beim Schulverwaltungsamt, Frau Sabine vom Dorp, zu melden.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 20. September 2024 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich im April 2025 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.
Würselen: Bis zum 4. Oktober die Schulanmeldungen abgeben
23.9.2022: Das Schulamt der Stadt Würselen möchte alle Erziehungsberechtigten mit Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren wurden und somit nächstes Jahr eingeschult werden, daran erinnern, die Schulanmeldungen bis zum 4. Oktober abzugeben.
„Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile auf dem Anmeldeformular unterschreiben; sagt die Fachkraft vom Schulamt Würselen Sabine vom Dorp. „Beim alleinigen Sorgerecht muss nur die sorgeberechtigte Person unterschreiben.“ Besteht kein gemeinsames Sorgerecht für das Kind, so ist von Seiten der Eltern nachzuweisen, wer das Sorgerecht für das Kind zurzeit innehat. Sollte eine Unterschrift oder der Nachweis über die alleinige Sorge (Negativbescheinigung oder Beschluss) fehlen, ist die Anmeldung nicht vollständig und wird zurückgegeben.
„Bisher haben wir erst 50 % der Anmeldungen erhalten“, sagt vom Dorp. „Da die versäumte Abgabe für das Fachamt einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, bitten wir daher alle Erziehungsberechtigen die Anmeldung fristgerecht abzugeben.“ Es gibt ein erstes und zweites Erinnerungsschreiben mit jeweils 2-wöchiger Frist. Liegt mit Fristversäumnis dann jedoch immer noch keine Anmeldung vor, ist die Stadt Würselen verpflichtet, die Daten an die Schulaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen weiterzuleiten.
Anmeldung der Schulneulinge 2023/2024
Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2023 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Ende der letzten Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten Woche erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-277 beim Schulverwaltungsamt zu melden.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 4. Oktober 2022 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich erst im Mai 2023 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.
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