Beratung und Unterstützung in Vaterschaftsfragen

Beratung und Unterstützung in Vaterschaftsfragen, Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, Beurkundungen

  • für Eltern, die bei Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind
  • für alle Eltern, die Kindesunterhalt geltend machen
  • für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) Mozartstr. 2-10, 52058 Aachen oder unter beistandschaften@mail.aachen.de

Beistandschaft für Ihr Kind

Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, können Sie kostenfrei für Ihr Kind jederzeit schriftlich beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche zur Vertretung Ihres Kindes im gerichtlichen Verfahren beantragen.
Voraussetzung ist, dass Sie sorgeberechtigt sind und das Kind sich in Ihrer Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich.

Flyer_Beratung, Unterstützung, Beistandschaft 01-2017

 

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen
Tel.: 0241 432-45001
Fax: 0241 432-45990
kinderjugendschule@mail.aachen.de

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