Wann ist es zu viel? Jugendämter raten Erziehungsberechtigten, über Folgen von Alkoholkonsum aufzuklären.
6.2.2026: StädteRegion Aachen. Damit die „Karnevalsmaus“ keinen üblen Kater bekommt: Die Jugendämter in der StädteRegion rufen gerade an den närrischen Tagen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf. Denn gerade an Karneval wird fast überall Alkohol angeboten. Für Kinder ist er gesundheitsschädigend und damit streng verboten. Auch Jugendliche sind gefährdet. Sie kennen ihr Limit oftmals noch nicht. Folgen von Alkoholexzessen sind häufig aggressive Entgleisungen, bis hin zu Unfällen und schweren Alkoholvergiftungen. Um diese Situationen zu vermeiden, sind vor allem Erziehungsberechtigte in der Verantwortung. Die Jugendämter in der StädteRegion raten allen Eltern daher, besonders an Karneval auf ihre Kinder zu achten und rechtzeitig mit ihnen über die Folgen von Alkoholkonsum zu sprechen. Hier sind einige Hinweise:
- Karneval macht auch ohne Alkohol Spaß. Machen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn bewusst, dass sie „Nein“ zu Alkohol sagen können!
- Seien Sie für Ihr Kind ein Vorbild – ebenso wie ein aufmerksamer und verständnisvoller Gesprächspartner.
- Ist Ihr Kind über 16 Jahre alt? Dann treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen zum Thema Alkoholkonsum. Wie viel ist in Ordnung und wann ist es zu viel? Welche Getränke sind geeignet, welche nicht?
- Planen Sie zusammen mit Ihrem Kind, wie es nach einem Partybesuch sicher nach Hause kommt.
- Falls doch einmal zu viel Alkohol ins Spiel gekommen ist, machen Sie keine Vorwürfe. Erst wenn der Rausch vorbei ist, ist die richtige Zeit für ein Gespräch.
- Unterstützen Sie Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht, indem Sie ihnen Alkohol kaufen. Wenn Ihr Kind zu Hause eine Party organisiert, achten Sie auf das Alter der jungen Gäste.
Viele weitere Informationen bietet die Webseite www.kenn-dein-limit.de in der Rubrik „Informationen für Eltern“.
Doch nicht nur für Erziehungsberechtigte gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Bei Karnevalsfeiern sind alle Erwachsenen dazu aufgerufen, für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Das bedeutet auch sicherzustellen, dass Kinder keinen Alkohol und Jugendliche keine hochprozentigen Getränke erhalten. In der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, aber auch beim Straßenkarneval auf öffentlichen Plätzen gilt:
- Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken.
- Hochprozentiger Alkohol oder brandweinhaltige Getränke, wie beispielsweise Likör, Wodka, Alcopops oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt!
Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit. Im privaten Raum greift die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten, die für das Wohl ihrer Kinder in besonderer Weise verantwortlich sind. Wer Fragen hat oder Unterstützung braucht, findet hier Informationen und Beratung:
- Webseite zum Jugendschutz der Jugendämter in der StädteRegion Aachen: www.imblick.info
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der StädteRegion Aachen: www.staedteregion-aachen.de/erziehungsberatung
- Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung speziell für Jugendliche: www.kenn-dein-limit.info
Kinder- und Jugendschutz im Karneval 2025
14.2.2025: Frohsinn und Ausgelassenheit in den närrischen Tagen, insbesondere im Straßenkarneval, dürfen nicht zu Leichtsinn und verantwortungslosem Verhalten führen. Dem Kinder- und Jugendschutz kommt daher in der Karnevalszeit eine besondere Bedeutung zu.
Feste, Bälle, Discos, Feten und Partys werden im Karneval für alle Altersgruppen angeboten. Zusätzlich hat gerade in Eschweiler der Straßenkarneval von Weiberfastnacht bis Rosenmontag eine hohe Anziehungskraft.
Kinder und Jugendliche nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch alleine oder in Gruppen Gleichaltriger daran teil. Egal wie, Erwachsene sind immer beteiligt.
Kinder und Jugendliche lernen aus dem Verhalten Erwachsener und orientieren sich daran. Sie sehen Erwachsene als Vorbild, ahmen nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell in Leichtsinn umschlagen. Erwachsene sollten Kindern und Jugendlichen immer Vorbild sein und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht zusammengehören müssen.
Damit der Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem schönen Erlebnis wird, appelliert das Jugendamt der Stadt Eschweiler neben den Veranstaltern und Einzelhändlern insbesondere auch an die Eltern und Erziehungsberechtigten bewusst ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und einige erzieherische und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Der rollende Jugendtreff der Mobilen Jugendarbeit des Jugendamtes ist an Weiberfastnacht auf der Indestraße/Nähe Marktstraße ansprechbar und dient als „Anlaufstelle“ und Ort des „Aufwärmens“ für Jugendliche. Zusätzlich wird das Projekt „Die Feierstarter“ vor Ort sein und Jugendliche u.a. zum Thema Alkohol aufklären und beraten. Es werden auch alkoholfreie Cocktails und Getränke kostenlos für Jugendliche angeboten.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und dem Jugendamt ist in Eschweiler bereits seit Jahren bewährte Praxis. So erfolgt eine gemeinsame Begleitung der eigens für die Kinder und Jugendlichen in Kooperation mit dem Haus St. Josef und der KG Rote Funken Artillerie im Festzelt auf dem Marktplatz stattfindenden „Ohne-Rausch-und-Alkohol-Party – Pänz Dänz“ am Karnevalsfreitag, den 28.02.2025 ab 18:00 Uhr.
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