Neue Kriterien für „plusKiTas“ beschlossen

Neue Kriterien für „plusKiTas“ im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen beschlossen

In seiner gestrigen Sitzung (Dienstag, 9. März) hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen neue Kriterien für die so genannten „plusKiTas“ beschlossen. Bereits seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss für die Förderung von „plusKiTas“.

„plusKiTas“ sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass die „plusKiTa“-Einrichtungen in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Die Förderung wird zur Finanzierung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle eingesetzt.

Ziel der Förderung und Aufgabe der „plusKiTas“ ist es, allen Kindern von Beginn an gerechte Bildungschancen zu ermöglichen. Der Fokus liegt dabei besonders auf der sprachlichen Förderung. Benachteiligungen bei der Bildung soll aktiv entgegengewirkt werden, zum Beispiel durch Stärkung der Potenziale der Kinder, die gezielte Unterstützung der sprachlichen Bildung, durch passgenaue Förderkonzepte und durch adressatengerechte Elternarbeit. Die Stadt Aachen erhält vom Land hierfür für das KiTa-Jahr 2021/2022 einen Gesamtzuschuss in Höhe von insgesamt 1.370.000 Euro.

Bisher wurde ausschließlich die Struktur der Elternbeiträge in einer KiTa als Grundlage für die Förderung herangezogen, da es die Möglichkeit bietet, einkommensschwächere Familien mit Sozialleistungsbezug bei der Bildungsförderung zu berücksichtigen. Im Ergebnis wurden so 26 KiTas mit je 25.000 Euro gefördert.

Bei einer Revision des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) wurde die bisher getrennte Förderung für „plusKiTas“ und Sprachförderkitas zusammengelegt. Dies machte eine Überarbeitung der Kriterien für Aachen notwendig. Im KiTa-Jahr 2020/2021 wurden übergangsweise die bisherigen Einrichtungen mit einem Betrag von je 30.000 Euro weiter gefördert, um gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe neue Kriterien zu erarbeiten.

Freie Träger und Stadt Aachen entwickeln gemeinsam Kriterien

Gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurden folgenden Kriterien erstellt: Ab dem kommenden KiTa-Jahr ist die bisherige Wertung der Elternbeitragsstufe nur eins von mehreren Kriterien. Hinzu kommt nun der Bildungsindex der Eltern: Denn nach wie vor hängt der Bildungsweg von Kindern stark vom Bildungshintergrund der Eltern ab. Zudem zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass sich die Tätigkeit der bisherigen „plusKiTa“-Fachkräfte überwiegend auf die Arbeit mit den Familien bezieht, um darüber auch eine Förderung des Kindes in der Familie zuhause zu unterstützen. Als weiteres Kriterium wird herangezogen, ob in einer Familie vorrangig Deutsch gesprochen wird. Mit diesem Kriterium kann der Sprachförderbedarf der Kinder festgestellt werden und somit gezielter unterstützt werden.

Alle drei Kriterien wurden ermittelt und gewichtet. Jede „plusKiTa“ soll eine Mindestförderung in Höhe von 32.500 Euro erhalten. 42 Einrichtungen profitieren nun in den kommenden Jahren von dieser zusätzlichen Förderung. Nach drei Jahren soll eine erneute Prüfung vorgenommen werden.


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Foto: aachenerkinder.de


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