Grundschulen: Anmeldung, Infoveranstaltungen und Tage der offenen Tür

Anmeldezeitraum für die Grundschulen Schuljahr 2025/2026 steht fest

20.6.2024: Bereits im kommenden November müssen Eltern die Wahl treffen, an welcher Grundschule sie ihre Kinder ab dem Schuljahr 2025/2026 anmelden möchten: An einer Bekenntnisschule, einer Gemeinschaftsgrundschule oder doch lieber bei einem nicht-städtischen Schulträger? Soll die zukünftige Schule in der Nähe des Wohnorts oder lieber in der Nähe der Arbeit liegen?

Zwischen dem 4. und 15. November 2024 müssen alle Kinder, die zum 1. August 2025 schulpflichtig sind, an einer Grundschule in Aachen angemeldet werden. Schulpflichtig zum 1. August 2025 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Alle Kinder, die ab dem 1. Oktober sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Sommer schulpflichtig.

Verantwortlich für die Anmeldung sind die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten. Durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erhalten die betroffenen Eltern oder Erziehungsberechtigten im September ein Schreiben, in dem werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Schulwahl

Die schulpflichtigen Kinder können an einer Aachener Grundschule ihrer Wahl angemeldet werden. Wichtig: Die Anmeldung bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Darüber entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule aus Kapazitätsgründen nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren nach gesetzlichen Vorgaben statt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für eine Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisgrundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten ist. Es ist auch möglich, Kinder in einer Grundschule anzumelden, die einen privaten Träger hat.

Einschulung nach dem Stichtag

Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen können Eltern ihr Kind ein Jahr später in die Grundschule schicken. Die Entscheidung darüber trifft die entsprechende Schulleitung, auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die mehr Lernzeit benötigen oder spezielle Lernprobleme besitzen, sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Kein Kind eines Jahrgangs soll aus diesen beiden Gründen ausgegrenzt werden.

Einschulung vor dem Stichtag

Es ist möglich, dass Eltern ein jüngeres Kind schon vor ihrem eigentlichen Stichtag einschulen können. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Lernentwicklung schon sehr weit fortgeschritten ist. Betroffene Eltern melden ihr Kind dann zu den oben genannten Zeiten an und richten dazu einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung an die Schulleitung. Diese entscheidet dann darüber, nach einer intensiven Beratung mit den Eltern und einer schulärztlichen Untersuchung. Die vorzeitige Einschulung wird nur dann genehmigt, wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird.

Besuch einer Schule im Ausland

Gerade im Dreiländereck stehen Eltern oft vor der Frage, ob ein Schulbesuch im Ausland eine sinnvolle Alternative wäre. Grundsätzlich ist die Schulpflicht in Deutschland zu erfüllen. Ausnahmegenehmigungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Zunächst müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der aktuell besuchten Schule oder beim Schulamt der StädteRegion Aachen stellen. Dazu muss sich der ausländische Schulträger oder die dortige Schulaufsichtsbehörde zur Aufnahme des Kindes bereit erklären.

Mögliche Gründe für eine Einschulung im Ausland

· Wenn das Kind aus dem Ausland zuzieht, wo es bislang eine ausländische Schule besucht hat, in Familien mit Doppelstaatsangehörigkeit das Kind überwiegend in einer anderen Kultur und Sprache aufgewachsen ist, darin weiter erzogen werden soll und zu erwarten ist, dass der Schwerpunkt der künftigen Lebensbeziehungen des Kindes im Ausland liegen wird.
· Wenn besondere persönliche Umstände unter Berücksichtigung des deutschen Schulangebotes den Besuch einer Schule im Ausland rechtfertigen.

Eltern sollten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass an ausländischen Schulen nicht die Abschlüsse erreicht werden können, die das deutsche Schulwesen vorsieht. Das kann dazu führen, dass ein späterer Übergang auf deutsche Schulen wegen verschiedener Lehrpläne und Lehrinhalten erschwert wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.aachen.de/schulen, rechte Spalte


Grundschulen in Aachen und Umgebung: Anmeldetermine und Infoveranstaltungen 2023/2024 und 2024/2025

Mit dem Eintritt in die Grundschule als gemeinsame Schule für alle Kinder beginnt für die Kinder der Start ins Schulleben. Hier begegnen sich Kinder mit individuellen Begabungen, unterschiedlichen sozialen, ethnischen Hintergründen und unterschiedlicher religiöser Überzeugung. Die Grundschule möchte diese Vielfalt als Chance nutzen für das gemeinsame Lernen, für das Lernen von- und miteinander. Miteinander lernen schafft in besonderem Maße gegenseitiges Verständnis.

In der Grundschule werden grundlegende Lern-,  Arbeits- und Sozialformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kompetenzen vermittelt. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts. Heute lernen Kinder schon im Grundschulalter, wie sie Neues selbst entdecken und sich Wissen aneignen können. Um das Lernen zu lernen, brauchen sie Zeit, Anregungen und Material. Hierfür bietet die Grundschule in Nordrhein-Westfalen vielfältige unterrichtliche und außerunterrichtliche Möglichkeiten.

Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.

Anmeldungen in der Städteregion Aachen


Termine in Aachen: Anmeldung an Grundschulen 2024/2025

4.7.2023: Nach den Sommerferien schon ans Schuljahr 2024/2025 denken: Bereits im November 2023 müssen Eltern entscheiden, an welcher Grundschule sie ihre Kinder im Schuljahr 2024/2025 anmelden möchten: An einer Bekenntnisschule, einer Gemeinschaftsgrundschule oder doch lieber bei einem nicht-städtischen Schulträger? Soll die zukünftige Schule in der Nähe des Wohnorts oder lieber in der Nähe der Arbeit liegen?

Denn zwischen dem 2. und 15. November 2023 müssen alle Kinder, die zum 1. August 2024 schulpflichtig sind, an einer Grundschule in Aachen angemeldet werden. Schulpflichtig zum 1. August 2024 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 6 Jahre alt werden, sind erst im folgenden Sommer schulpflichtig.

Verantwortlich für die Anmeldung sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erhalten die betroffenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im September ein Schreiben, in dem werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Schulwahl

Die schulpflichtigen Kinder können an einer Aachener Grundschule ihrer Wahl angemeldet werden. Wichtig: Die Anmeldung bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Darüber entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule aus Kapazitätsgründen nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren nach gesetzlichen Vorgaben statt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für eine Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisgrundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten ist.
Es ist auch möglich, Kinder in einer Grundschule anzumelden, die einen privaten Träger hat.

Einschulung nach dem Stichtag

Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen können Eltern ihr Kind ein Jahr später in die Grundschule schicken. Die Entscheidung darüber trifft die entsprechende Schulleitung, auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die mehr Lernzeit benötigen oder spezielle Lernprobleme besitzen, sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Kein Kind eines Jahrgangs soll aus diesen beiden Gründen ausgegrenzt werden.

Einschulung vor dem Stichtag

Es ist möglich, dass Eltern ein jüngeres Kind schon vor ihrem eigentlichen Stichtag einschulen können. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Lernentwicklung schon sehr weit fortgeschritten ist. Betroffene Eltern melden ihr Kind dann zu den oben genannten Zeiten an und richten dazu einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung an die Schulleitung. Diese entscheidet dann darüber, nach einer intensiven Beratung mit den Eltern und einer schulärztlichen Untersuchung. Die vorzeitige Einschulung wird nur dann genehmigt, wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird.

Besuch einer Schule im Ausland

Gerade im Dreiländereck stehen Eltern oft vor der Frage, ob ein Schulbesuch im Ausland eine sinnvolle Alternative wäre. Grundsätzlich ist die Schulpflicht in Deutschland zu erfüllen. Ausnahmegenehmigungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Zunächst müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der aktuell besuchten Schule oder beim Schulamt der StädteRegion Aachen stellen. Dazu muss sich der ausländische Schulträger oder die dortige Schulaufsichtsbehörde zur Aufnahme des Kindes bereit erklären.

Mögliche Gründe für eine Einschulung im Ausland

  • Wenn das Kind aus dem Ausland zuzieht, wo es bislang eine ausländische Schule besucht hat, in Familien mit Doppelstaatsangehörigkeit das Kind überwiegend in einer anderen Kultur und Sprache aufgewachsen ist, darin weiter erzogen werden soll und zu erwarten ist, dass der Schwerpunkt der künftigen Lebensbeziehungen des Kindes im Ausland liegen wird.
  • Wenn besondere persönliche Umstände unter Berücksichtigung des deutschen Schulangebotes den Besuch einer Schule im Ausland rechtfertigen.

Eltern sollten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass an ausländischen Schulen nicht die Abschlüsse erreicht werden können, die das deutsche Schulwesen vorsieht. Das kann dazu führen, dass ein späterer Übergang auf deutsche Schulen wegen verschiedener Lehrpläne und Lehrinhalten erschwert wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.aachen.de/schulen, rechte Spalte


Infoveranstaltungen und Anmeldetermine der Grundschulen für das kommende Schuljahr 2023/2024

5.9.2022: Wenn sich die Kita-Zeit dem Ende zuneigt, die Kinder in der Vorschulgruppe sind, stellt sich für die Familien unweigerlich die Frage: Auf welche Grundschule soll unser Kind ab dem kommenden Sommer gehen? Wohnortnah oder doch lieber in der Nähe der Arbeitsstätte? Welche Schwerpunkte setzen die Schule? Welche speziellen Angebote hat die Schule? Diese und viele andere Fragen werden in den kommenden Wochen und Monaten bei Informationsabenden und Tagen der offenen Tür geklärt an den Aachener Grundschulen. Alle Termine und viele Vorabinformationen sind jetzt auf aachen.de/schulen, rechte Spalte, als PDF zu finden.

Eine wichtige Entscheidung: Wie geht es nach der Grundschule weiter?

Hier geht es zur Übersicht

Mehr Informationen zu Schulen in Aachen

Aachen hält ein umfangreiches Angebot an Schulen bereit. Hier findet ihr die Kontaktdaten sortiert nach Schultypen.

Domsingschule startet das Anmeldeverfahren

21.9.2021: Die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 finden an der privaten Aachener Domsingschule früher statt an als den meisten anderen Grundschulen:
Am 30. September und 1. Oktober für Geschwisterkinder und vom 4. bis 9. Oktober für alle anderen Kinder.
Eine Aufnahmeprüfung gibt es nicht. Die Kinder werden lediglich gebeten, beim Anmeldegespräch ein selbstgewähltes Lied vorzusingen.
Interessierte Eltern werden gebeten, ab sofort im Sekretariat einen Termin zu vereinbaren:
Tel. 0241 / 47709 115, E-Mail:domsingschule@dom.bistum-aachen.de.


Grundschulen in Würselen

Anmeldung der Schulneulinge 2024/2025

25.8.2023: Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2024 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Ende der letzten Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten zwei Wochen erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-5183 beim Schulverwaltungsamt, Frau Sabine vom Dorp, zu melden.

Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 25. September 2023 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich im Mai 2024 getroffen.

Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.

Weitere Infos


Eschweiler: Anmeldung für die Aufnahme an den Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2024/2025

25.8.2023: Für die Anmeldung der Schulneulinge, die in der Zeit vom 01.10.2017 – 30.09.2018 geboren sind und zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig werden, sind die schriftlichen Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 bis zum 01.09.2023 bei der gewählten Grundschule einzureichen.

Die persönliche Anmeldung erfolgt nach vorheriger Terminvergabe bis zum 29.09.2023.


Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/2022 in Stolberg

Eine Information bezogen auf das Schuljahr 2021/2022 liegt leider noch nicht vor. Weitere Infos


Anmeldetermine für Grundschulneulinge in Alsdorf 2023/2024

Alsdorf. Die Anmeldetermine für Schulneulinge in den städtischen Grundschulen gibt die Stadt Alsdorf für das Schuljahr 2023/2024 bekannt. Schulpflichtig für dieses Schuljahr werden alle Kinder, die vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren worden sind.

  • In der Gemeinschaftsgrundschule Annapark, Willy-Brandt-Ring 4, finden die Anmeldungen von Montag bis Mittwoch, 26. bis 28. September, statt und zusätzlich von Montag bis Mittwoch, 17. bis 19. Oktober. Kontakt zur Schule unter 02404/82337.
  • Termin in der Gemeinschaftsgrundschule Schaufenberg, Engelstraße 50, ist am Donnerstag, 29. September. Kontakt unter 02404/7516.
  • In der Gemeinschaftsgrundschule Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2a, sind Anmeldungen von Montag bis Donnerstag, 19. bis 22. September, sowie von Montag bis Donnerstag, 26. bis 29. September, möglich. Zusätzliche Termine nach den Herbstferien werden von der Schule vergeben. Infos unter 02404/919590.
  • Termine in der Gemeinschaftsgrundschule Ofden, Daniel-Schreber-Straße 84, sind: Montag und Dienstag, 12. und 13. September, Montag, 19. September, Mittwoch, 21. September, Dienstag und Mittwoch, 27. und 28. September; Infos unter 02404/24055.
  • In der Gemeinschaftsgrundschule Blumenrath, Poststraße 4, sind Anmeldungen von Montag bis Mittwoch, 26. bis 28. September, möglich; 02404/62766.
  • Anmeldung in der Gemeinschaftsgrundschule Broicher Siedlung, Grabenstraße 2, 02404/62153, von Montag bis Mittwoch, 26. bis 28. September.
  • Anmeldungen in der Katholischen Grundschule Hoengen, Falterstraße 6, 02404/63641, sind am Montag und Dienstag, 12. und 13. September, sowie am Donnerstag, 15. September, möglich.
  • Termine in der Katholischen Grundschule Begau, Ehrenstraße 26, 02404/61790, sind im September der Montag, 19., Mittwoch, 21., Freitag, 23., Montag, 26., und Mittwoch, 28.

Anträge auf „vorzeitige Einschulung“ werden ebenfalls an den angegebenen Terminen entgegengenommen. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienbuch und der Impfpass vorzulegen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten von einer Grundschule die Einladung zur Anmeldung der Schulneulinge. Die Anmeldung wird dort stellvertretend für alle anderen Grundschulen der Stadt Alsdorf entgegengenommen. (apa)


Jülich: Anmeldung der Schulneulinge zum Schuljahr 2022/23

In der Zeit vom 02.11.2021 bis zum 08.11.2021 erfolgt an den Grundschulen der Stadt Jülich die Anmeldung der Kinder, die bis zum 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollenden.

Die Anmeldungen finden im Schulgebäude der jeweiligen Grundschule statt.

Nähere Informationen finden die Erziehungsberechtigten auf der Internetseite der Stadt Jülich.

Außerdem werden alle betroffenen Eltern vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.


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Foto: Stadt Alsdorf


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